Produziert eine Einheit Waren oder erbringt Dienstleistungen hauptsächlich für eine andere Einheit, wird diese Einheit als Hilfsbetrieb bezeichnet. Erwirtschaften öffentliche Fonds, Einrichtungen oder Unternehmen ihren Umsatz zu mehr als 80% mit dem Staat, werden sie als Hilfsbetriebe des Staates eingestuft. Sie zählen zum Sektor Staat und damit zu den Extrahaushalten.