Öffentliche Finanzen Integration

bezeichnet in den Finanz- und Personalstatistiken die Zusammenführung von Daten der Kernhaushalte, der Extrahaushalte und der Sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Ziel ist es, das finanzstatistische Gesamtbild wiederherzustellen, das durch die Verlagerung von Aufgaben auf Einheiten außerhalb der Kernhaushalte lückenhaft geworden ist.