Unter Kassenkrediten (auch als Kassenverstärkungskredite bezeichnet) werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst, welche die Berichtseinheiten zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen eingehen. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung (keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft beziehungsweise der Liquiditätssicherung.