Ein Kredit wird als notleidend bezeichnet, wenn
- für Zins- oder Tilgungszahlungen der Fälligkeitstermin seit mindestens 90 Tagen verstrichen ist,
- Zinszahlungen, die seit mindestens 90 Tagen fällig sind, aufgrund einer Vereinbarung kapitalisiert, refinanziert oder verschoben wurden, oder
- Zahlungen seit weniger als 90 Tagen überfällig sind, jedoch andere gute Gründe (zum Beispiel der Konkursantrag eines Schuldners) bezweifeln lassen, dass die Zahlungen vollständig geleistet werden.