Ruhegehälter sowie Witwen-/Witwer- und Waisengelder, die aufgrund von beamtenrechtlichen Vorschriften gezahlt werden. Erfasst werden auch die Leistungen an Bundesbeamtinnen und -beamte bei den privatisierten Wirtschaftsunternehmen Bahn und Post, Beschäftigte der Sozialversicherungsträger sowie Empfängerinnen und -empfänger einer Versorgung nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG.