Studienplatzkosten umfassen gemäß der Richtlinien des Entwicklungsausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Kosten, die für Studierende aus Entwicklungsländern im deutschen Hochschulsystem rein rechnerisch anfallen. Kosten für Studierende folgender Fächergruppen werden nicht auf die Leistungen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) angerechnet: Sport, Kunst / Kunstwissenschaft, Sprach- und Kulturwissenschaften.
Ebenso nicht auf die ODA angerechnet werden Kosten für Studierende, die nach Abschluss des Studiums ein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Dadurch ergeben sich Abweichungen zu den Daten der Hochschulfinanzstatistik.