- nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht:
Pensionierte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Hinterbliebene von verstorbenen aktiven Beamtinnen und Beamten und Ruhegehaltempfängerinnen und -empfängern, - nach dem Gesetz zu Artikel 131 des GG :
Nach dem zweiten Weltkrieg nicht wieder verwendete ehemalige Bedienstete sowie ihre Hinterbliebenen, - nach beamtenrechtlichen Grundsätzen:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Beamtenversorgung.