Öffentliche Finanzen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

  • nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht:
    Pensionierte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Hinterbliebene von verstorbenen aktiven Beamtinnen und Beamten und Ruhegehaltempfängerinnen und -empfängern,
  • nach dem Gesetz zu Artikel 131 des GG :
    Nach dem zweiten Weltkrieg nicht wieder verwendete ehemalige Bedienstete sowie ihre Hinterbliebenen,
  • nach beamtenrechtlichen Grundsätzen:
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Beamtenversorgung.