Daten zu Kassenkrediten der Gemeinden und Gemeindeverbände liegen in folgenden Auswertungen vor:
- Übersicht der Kassenkredite der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände beim nicht-öffentlichen Bereich nach Ländern
- Kassenkredite der Gemeinden/Gemeindeverbände 2010 bis 2018 beim nicht-öffentlichen Bereich nach Länden
- Kassenkredite der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände am 31.12.2018 beim nicht-öffentlichen Bereich nach Laufzeiten und Ländern
- Kassenkredite der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände am 31.12.2018 beim nicht-öffentlichen Bereich nach Fälligkeiten und Ländern
Methodische Hinweise zu den Kassenkrediten
Kassenkredite
Kassenkredite (auch Kassenverstärkungskredite genannt) werden in der Regel zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen verwendet. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung (keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft beziehungsweise der Liquiditätssicherung. Schuldscheindarlehen, die für Liquiditätszwecke aufgenommen werden, zählen auch zu den Kassenkrediten. Für Liquiditätszwecke aufgenommene Wertpapierschulden (u. a. Anleihen) sind dagegen nicht enthalten.
Hinweise zur zeitlichen Vergleichbarkeit
In Niedersachsen wurden durch den "Zukunftsvertrag" in den Jahren 2013 bis 2016 insgesamt 1,7 Mrd. Euro an Kassenkrediten von der NordLB abgelöst.
In Hessen wurden mittels "Kommunaler Schutzschirm" 1,5 Mrd. Euro Kassenkredite im Jahr 2013, 215 Mill. Euro Kassenkredite im Jahr 2014, 106 Millionen Euro Kassenkredite im Jahr 2015 und 24 Mill. Euro Kassenkredite im Jahr 2016 von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) abgelöst. Zudem hat die Landesregierung in Hessen mit dem Programm "HESSENKASSE" im Jahr 2018 ca. 4,8 Mrd. Euro kommunale Kassenkredite abgelöst.
Diese Schuldenstände werden nicht mehr in der Schuldenstatistik nachgewiesen.