Vergabestatistik Was ist ein Auftraggeber und wie unterscheidet er sich von einer Berichtsstelle?

Auftraggeber

Auftraggeber sind gemäß § 98 GWB öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber. Öffentliche Auftraggeber sind dabei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch bestimmte private Unternehmen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung, die dem Vergaberecht unterliegen.

Jeder Auftraggeber bestimmt selbst und alleine, welche Berichtsstelle(n) für ihn die meldepflichtigen Daten zur Vergabestatistik meldet bzw. melden. Das ist deshalb möglich, weil im Rahmen einer Meldung ohnehin u.a. erhoben wird, in wessen Auftrag eine Vergabe durchgeführt wurde. Für die Statistik ist es also unerheblich, durch wen die Meldung erfolgt.

Berichtsstelle

Bei der Berichtsstelle handelt es sich in der Regel um diejenige Stelle, die die Vergabe als Auftraggeber durchgeführt hat bzw. stellvertretend für den Auftraggeber handelt. Üblicherweise registriert sich eine Berichtsstelle für die Vergabestatistik (VgS) und meldet die Informationen über vergebene Aufträge an die VgS. Eine Berichtsstelle kann, jedoch muss nicht identisch dem Auftraggeber/der Vergabestelle sein. Eine Berichtsstelle ist demnach diejenige Stelle, die nach § 1 Abs. 1 Vergabestatistikverordnung die Informationen über vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen meldet. Eine Berichtsstelle kann zudem auch eine Einheit innerhalb der Organisationsstruktur des Auftraggebers sein (z.B. ein Referat, Abteilung, Fachbereich).

Schwellenwerte

Für die Darstellung der einzelnen Schwellenwerte nutzen Sie bitte die folgende Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Weitere allgemeine Informationen zur Vergabestatistik finden Sie im Erhebungsportal