Öffentlicher Dienst Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger

  • nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht:
    Pensionierte Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Berufssoldatinnen/-soldaten sowie Hinterbliebene von verstorbenen aktiven Beamtinnen/Beamten und Ruhegehaltempfängerinnen/-empfängern,
  • nach dem Gesetz zu Artikel 131 des GG :
    Nach dem zweiten Weltkrieg nicht wieder verwendete ehemalige Bedienstete sowie ihre Hinterbliebenen,
  • nach beamtenrechtlichen Grundsätzen:
    Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit Beamtenversorgung.