- nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht:
Pensionierte Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Berufssoldatinnen/-soldaten sowie Hinterbliebene von verstorbenen aktiven Beamtinnen/Beamten und Ruhegehaltempfängerinnen/-empfängern, - nach dem Gesetz zu Artikel 131 des GG :
Nach dem zweiten Weltkrieg nicht wieder verwendete ehemalige Bedienstete sowie ihre Hinterbliebenen, - nach beamtenrechtlichen Grundsätzen:
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit Beamtenversorgung.