Öffentlicher Dienst Vollzeitäquivalent

Bei der Ermittlung der Voll­zeit­äquivalente werden Teil­zeit­beschäftigte mit deren Anteil an der Arbeits­zeit eines Voll­zeit­beschäftigten berück­sichtigt (z. B. bilden zwei 50%-Teil­zeit­beschäftigte ein Voll­zeit­äquivalent).