Öffentlicher Dienst Personalstandstatistik

Daten zum Personal des öffentlichen Dienstes werden jährlich zum Stichtag 30. Juni im Rahmen der Personalstandstatistik erhoben. Die Personalstandstatistik enthält für den öffentlichen Dienst detaillierte Angaben beispielsweise zu Alter, Besoldungs- oder Entgeltgruppen, Beschäftigungsumfang, Bruttomonatsbezügen und Aufgabenbereichen. Neben dem öffentlichen Dienst werden in der Personalstandstatistik auch öffentlich bestimmte privatrechtliche Einrichtungen mit einem eingeschränkten Merkmalskatalog erfasst. Öffentlicher Dienst und öffentlich bestimmte privatrechtliche Einrichtungen werden zusammen als "öffentliche Arbeitgeber" bezeichnet.

Die Personalstandstatistik erhebt Daten zum Personal der öffentlichen Arbeitgeber. Rechtsgrundlage für die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG).

Die Personalstandstatistik liefert Daten über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit der jeweiligen Einrichtung stehen. Die öffentlichen Arbeitgeber umfassen den öffentlichen Dienst und die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Zum öffentlichen Dienst gehören der Bund, die Länder, die Gemeinden/Gemeindeverbände, das Bundeseisenbahnvermögen, die Sozialversicherungsträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit und die öffentlich bestimmten rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.

Die Personalstandstatistik ist Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Die Ergebnisse sind ferner Grundlage für Benchmarking, insbesondere im kommunalen Bereich. Sie werden von Ländern und Gemeinden genutzt, um Rationalisierungspotenziale zu erkennen. Die Personalstandstatistik bildet die Basis für Berechnungen im Zusammenhang mit künftigen Versorgungsausgaben und dient der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und der Länder. Darüber hinaus fließen ihre Ergebnisse in die Erwerbstätigenrechnung und die Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit ein.