Mit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 wurde das Verfahren für die Rentenbezugsmitteilungen eingeführt. Bei diesem Verwaltungsverfahren werden alle Renten und sonstigen Leistungen, die nach § 22 Nr. 1 und 5 EStG steuerpflichtig sind, übermittelt. Neben der gesetzlichen Rente sind hier auch betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten. Im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens werden keine Rentenzahlungen aus dem Ausland erfasst. Nicht enthalten sind zudem steuerfreie Unfallrenten, Beamtenpensionen sowie bestimmte Formen von Betriebsrenten, bei denen es sich steuerrechtlich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt. Als Renten werden alle Leistungen bezeichnet, bei denen Bruttobeträge in den Rentenbezugsmitteilungen enthalten sind. Die Besteuerungsnormen, bei denen keine Bruttoleistungen enthalten sind, werden unter der Rubrik "Steuerschädliche Verwendungen und sonstige Besteuerungsansätze" ausgewiesen.