Lohn- und Einkommensteuer Renten

Mit dem Alters­einkünfte­gesetz im Jahr 2005 wurde das Verfahren für die Renten­bezugs­mitteilungen eingeführt. Bei diesem Verwaltungs­verfahren werden alle Renten und sonstigen Leistungen, die nach § 22 Nr. 1 und 5 EStG steuer­pflichtig sind, übermittelt. Neben der gesetzlichen Rente sind hier auch betriebliche und private Alters­sicherungs­leistungen enthalten. Im Rahmen des Renten­bezugs­mitteilungs­verfahrens werden keine Renten­zahlungen aus dem Ausland erfasst. Nicht enthalten sind zudem steuerfreie Unfall­renten, Beamten­pensionen sowie bestimmte Formen von Betriebs­renten, bei denen es sich steuer­rechtlich um Einkünfte aus nicht­selbst­ständiger Arbeit handelt. Als Renten werden alle Leistungen bezeichnet, bei denen Brutto­beträge in den Renten­bezugs­mitteilungen enthalten sind. Die Besteuerungs­normen, bei denen keine Brutto­leistungen enthalten sind, werden unter der Rubrik "Steuer­schädliche Verwendungen und sonstige Besteuerungs­ansätze" ausgewiesen.