Lohn- und Einkommensteuer Lohn- und Einkommensteuerstatistik

Die Einkommen­steuer ist eine der wichtigsten öffentlichen Einnahme­quellen. Die im Rahmen des Besteuerungs­verfahrens bei der Finanzverwaltung vorliegenden Angaben bilden die Grundlage der Lohn- und Einkommen­steuer­statistik. Dabei werden sowohl Steuer­pflichtige berücksichtigt, die eine Einkommen­steuer­erklärung abgegeben haben (veranlagte Fälle), als auch solche, die keine Steuer­erklärung abgegeben haben, für die aber Lohnsteuer abgeführt wurde (nicht veranlagte Fälle).

Die Statistik enthält aktuell über 1 500 Merkmale und ermöglicht Aussagen zu vielfältigen Frage­stellungen, wie beispielsweise:
Wer bezahlt den Soli? Wie hoch sind die Kinder­betreuungs­kosten? Schicken Eltern mit höherem Einkommen ihre Kinder häufiger auf Privat­schulen? Wie viele Rentnerinnen und Rentner zahlen Einkommen­steuer? Wie viele Einkommens­millionäre gibt es in Deutschland? Wie viele Spenden wurden steuerlich geltend gemacht? Und wie hoch ist die durchschnittliche Steuer­rückerstattung?

Die Angaben der Lohn- und Einkommen­steuer­statistik werden auch für fiskalpolitische Aufgaben, wie die Lohn­steuer­zerlegung und die Verteilung des Gemeinde­anteils an der Einkommen­steuer, verwendet.

Die Lohn- und Einkommen­steuer­statistik wird seit dem Berichts­jahr 2012 jährlich erhoben und veröffentlicht. Bis 2010 wurde die Statistik nur alle drei Jahre erstellt. Für die Jahre von 2001 bis 2011 wurde zusätzlich eine jährliche Einkommen­steuer­statistik als Geschäfts­statistik zentral im Statistischen Bundesamt aufbereitet. Diese beschränkte sich auf die veranlagten Steuer­pflichtigen, selektive Plausibilitäts­prüfungen und eine Veröffentlichung bis höchstens auf die Ebene der Bundesländer aufgeschlüsselt.

Die Angaben der jährlichen Statistiken sind über die Zeit zu einem Panel verknüpft und erlauben damit weitere Analysen z. B. von Anpassungs­reaktionen der Steuer­pflichtigen an Steuerrechts­änderungen.