Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten öffentlichen Einnahmequellen. Die im Rahmen des Besteuerungsverfahrens bei der Finanzverwaltung vorliegenden Angaben bilden die Grundlage der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Dabei werden sowohl Steuerpflichtige berücksichtigt, die eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben (veranlagte Fälle), als auch solche, die keine Steuererklärung abgegeben haben, für die aber Lohnsteuer abgeführt wurde (nicht veranlagte Fälle).
Die Statistik enthält aktuell über 1 500 Merkmale und ermöglicht Aussagen zu vielfältigen Fragestellungen, wie beispielsweise:
Wer bezahlt den Soli? Wie hoch sind die Kinderbetreuungskosten? Schicken Eltern mit höherem Einkommen ihre Kinder häufiger auf Privatschulen? Wie viele Rentnerinnen und Rentner zahlen Einkommensteuer? Wie viele Einkommensmillionäre gibt es in Deutschland? Wie viele Spenden wurden steuerlich geltend gemacht? Und wie hoch ist die durchschnittliche Steuerrückerstattung?
Die Angaben der Lohn- und Einkommensteuerstatistik werden auch für fiskalpolitische Aufgaben, wie die Lohnsteuerzerlegung und die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, verwendet.
Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik wird seit dem Berichtsjahr 2012 jährlich erhoben und veröffentlicht. Bis 2010 wurde die Statistik nur alle drei Jahre erstellt. Für die Jahre von 2001 bis 2011 wurde zusätzlich eine jährliche Einkommensteuerstatistik als Geschäftsstatistik zentral im Statistischen Bundesamt aufbereitet. Diese beschränkte sich auf die veranlagten Steuerpflichtigen, selektive Plausibilitätsprüfungen und eine Veröffentlichung bis höchstens auf die Ebene der Bundesländer aufgeschlüsselt.
Die Angaben der jährlichen Statistiken sind über die Zeit zu einem Panel verknüpft und erlauben damit weitere Analysen z. B. von Anpassungsreaktionen der Steuerpflichtigen an Steuerrechtsänderungen.