Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik liefert wesentliche Informationen über Struktur und Wirkungsweise der Einkommensteuer. Nur aufgrund dieser statistischen Angaben sind vielfältige Analysemöglichkeiten und fundierte Berechnungen zu den Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen für den Fiskus und auf der Ebene der Steuerpflichtigen möglich. Sie bildet die Grundlage für die Ermittlung der Schlüsselzahlen zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Neben der fiskalpolitischen Bedeutung ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik zur Weiterentwicklung des Steuersystems absolut unverzichtbar. Die Ergebnisse gehen auch in Berichte der Bundesregierung (z.B. Armuts- und Reichtumsbericht, Bericht zur Lage der freien Berufe) ein.
Die Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) liefert wesentliche Informationen über Struktur und Wirkungsweise der Lohnsteuer. Aufgrund dieser statistischen Angaben sind vielfältige Analysemöglichkeiten und fundierte Berechnungen zu den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen möglich. Neben der erstmaligen Erfassung der von den Arbeitgebern angemeldeten Lohnsteuerbeträge werden insbesondere die von den Arbeitgebern vom Lohnsteuereinbehalt abgezogenen Beträge und die Zahl der Arbeitnehmer mit und ohne BAV-Förderbetrag erfasst. Damit wird u.a. die Evaluation des neuen BAV-Förderbetrags (BAV: Betriebliche Altersversorgung) ermöglicht. Außerdem können bestimmte Sachverhalte (bspw. der Lohnsteuereinbehalt bei Seeleuten) genauer untersucht und bereits bestehende Berechnungen überprüft werden. Die Ergebnisse der Statistik gehen auch in Berichte der Bundesregierung (z.B. Armuts- und Reichtumsbericht) ein.
Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen liefert wesentliche Informationen über den Umfang und die Struktur von in einem Jahr empfangenen Rentenleistungen sowie deren Besteuerung, welche die bisher verfügbaren Informationen aus der Lohn- und Einkommensteuer zum Themengebiet „Besteuerung von Alterseinkünften“ umfassend ergänzt. Durch die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung steigt die steuerliche Belastung von Renten kontinuierlich an. Nur aufgrund dieser statistischen Angaben sind vielfältige Analysemöglichkeiten und fundierte Berechnungen zu den Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen für den Fiskus und auf der Ebene der Steuerpflichtigen möglich.
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