Steuereinnahmen Gewerbesteuer

Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbe­betrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbe­betrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbe­betrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommen­steuerrechts zu verstehen. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung von Land- und Forst­wirtschaft oder als Ausübung eines freien Berufs oder als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.