Steuereinnahmen Realsteuervergleich

Unter Realsteuern werden die Grundsteuer und die Gewerbesteuer verstanden. Die Realsteuern sind die wichtigsten originären Einnahme­quellen der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben. Die Grundsteuer wird auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und fließt in vollem Umfang den Gemeinden zu, denen die Liegen­schaften zuzuordnen sind. Bei der Grundsteuer wird zwischen der Grundsteuer A, die von Betrieben der Land- und Forst­wirtschaft erhoben wird und der Grundsteuer B, welche für alle übrigen Grundstücke anfällt, unterschieden. Steuer­gegenstand bei der Gewerbe­steuer ist der Gewerbe­betrieb und seine objektive Ertragskraft.

Zweck des Realsteuer­vergleichs ist die bundes­einheitliche Berechnung von Steuerkraft­zahlen (Realsteuerkraft und gemeindliche Steuerkraft), die wichtige Indikatoren für die wirtschaft­liche bzw. finanzielle Lage der Gemeinden darstellen. Dies ist nicht nur von allgemeinem statistischem Interesse, sondern sowohl der Bundes- als auch der Landes­gesetzgeber knüpfen an die Steuerkraft finanzielle Konsequenzen, die sich im Finanz­ausgleich unter den Ländern bzw. im kommunalen Finanz­ausgleich niederschlagen.