Unter Realsteuern werden die Grundsteuer und die Gewerbesteuer verstanden. Die Realsteuern sind die wichtigsten originären Einnahmequellen der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben. Die Grundsteuer wird auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und fließt in vollem Umfang den Gemeinden zu, denen die Liegenschaften zuzuordnen sind. Bei der Grundsteuer wird zwischen der Grundsteuer A, die von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird und der Grundsteuer B, welche für alle übrigen Grundstücke anfällt, unterschieden. Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft.
Zweck des Realsteuervergleichs ist die bundeseinheitliche Berechnung von Steuerkraftzahlen (Realsteuerkraft und gemeindliche Steuerkraft), die wichtige Indikatoren für die wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage der Gemeinden darstellen. Dies ist nicht nur von allgemeinem statistischem Interesse, sondern sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber knüpfen an die Steuerkraft finanzielle Konsequenzen, die sich im Finanzausgleich unter den Ländern bzw. im kommunalen Finanzausgleich niederschlagen.