Steuereinnahmen Steuerhaushalt, kassen­mäßige Steuer­einnahmen

Damit sich Parlamente, Verwaltungen und die interessierte Öffentlichkeit einen aktuellen Überblick über die jeweilige Steuer­situation von Bund, Ländern und Gemeinden verschaffen können, hat der Gesetzgeber eine Statistik des Steuer­aufkommens angeordnet, die regelmäßig zeitnah die Steuern der Gebiets­körperschaften nach Steuerarten erfasst. Fünf große Blöcke von Steuer­arten können dabei unterschieden werden:

Gemeinschaftsteuern, Bundessteuern, Landessteuern, Gemeindesteuern, Zölle.

Bei den kassenmäßigen Steuer­einnahmen, auch als Steuer­aufkommen bezeichnet, handelt es sich um Kassen-Ist-Beträge, die in einem bestimmten Zeitraum in die Kassen der Gebiets­körperschaften geflossen sind, unabhängig davon, wann die Steuer­schuld entstanden ist oder für welches Jahr die Zahlungen geleistet wurden. Ohne Rück­sicht auf perioden­gerechte Erfassung sind im Ist-Aufkommen eines bestimmten Berichts­zeitraumes also auch Vorauszahlungen, Abschluss­zahlungen, Nachzahlungen, Säumniszuschläge und so weiter enthalten; gegebenen­falls ist das Aufkommen durch Erstattungen gemindert.