Damit sich Parlamente, Verwaltungen und die interessierte Öffentlichkeit einen aktuellen Überblick über die jeweilige Steuersituation von Bund, Ländern und Gemeinden verschaffen können, hat der Gesetzgeber eine Statistik des Steueraufkommens angeordnet, die regelmäßig zeitnah die Steuern der Gebietskörperschaften nach Steuerarten erfasst. Fünf große Blöcke von Steuerarten können dabei unterschieden werden:
Gemeinschaftsteuern, Bundessteuern, Landessteuern, Gemeindesteuern, Zölle.
Bei den kassenmäßigen Steuereinnahmen, auch als Steueraufkommen bezeichnet, handelt es sich um Kassen-Ist-Beträge, die in einem bestimmten Zeitraum in die Kassen der Gebietskörperschaften geflossen sind, unabhängig davon, wann die Steuerschuld entstanden ist oder für welches Jahr die Zahlungen geleistet wurden. Ohne Rücksicht auf periodengerechte Erfassung sind im Ist-Aufkommen eines bestimmten Berichtszeitraumes also auch Vorauszahlungen, Abschlusszahlungen, Nachzahlungen, Säumniszuschläge und so weiter enthalten; gegebenenfalls ist das Aufkommen durch Erstattungen gemindert.