Umsatzsteuer Lieferungen und Leistungen

Umsätze im Sinne der Umsatzsteuer­statistiken sind Lieferungen, sonstige Leistungen und der Eigen­verbrauch der Unternehmen, abgekürzt 'Lieferungen und Leistungen'. Zu den steuerbaren Umsätzen im Sinne von §1 des Umsatzsteuer­gesetzes zählen darüber hinaus auch Einfuhren aus EU-Mitglied­staaten (innergemeinschaft­liche Erwerbe) sowie aus Nicht-EU-Mitglied­staaten (Umsätze, die der Einfuhr­umsatzsteuer unterliegen).