Umsätze im Sinne der Umsatzsteuerstatistiken sind Lieferungen, sonstige Leistungen und der Eigenverbrauch der Unternehmen, abgekürzt 'Lieferungen und Leistungen'. Zu den steuerbaren Umsätzen im Sinne von §1 des Umsatzsteuergesetzes zählen darüber hinaus auch Einfuhren aus EU-Mitgliedstaaten (innergemeinschaftliche Erwerbe) sowie aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Umsätze, die der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen).