Umsatzsteuer Steuerpflichtige

Als Umsatzsteuerpflichtige gelten Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuer­gesetzes. Danach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinn­absicht fehlt oder eine Personen­vereinigung nur ihren Mitgliedern gegenüber tätig wird.


Die Umsatzsteuer­statistik (Voranmeldungen) erfasst Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über 22 000 Euro. Nicht erfasst sind Jahreszahler (Unternehmer, die keine Voranmeldung, sondern nur eine jährliche Umsatzsteuer­erklärung abgeben müssen), Kleinunternehmer (Unternehmer mit jährlichen Umsätzen bis 22 000 Euro) sowie Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen beziehungs­weise bei denen keine Steuerzahllast entsteht (zum Beispiel niedergelassene Ärzte und Zahnärzte ohne Labor, Behörden, Versicherungs­vertreter, landwirtschaft­liche Unternehmen).


Die Umsatzsteuer­statistik (Veranlagungen) erfasst grundsätzlich alle Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuer­gesetzes und bildet somit ein noch umfassenderes Bild der Unternehmens­landschaft ab. Einschränkungen gibt es aber auch hier, z. B. in den Angaben, die nicht unmittelbar finanzielle Auswirkungen haben oder aber wenn keine Steuereinnahmen zu erwarten sind. Aufgrund der langen Abgabe­fristen der Erklärungen liegen diese Angaben im Vergleich zu den Voranmeldungen jedoch wesentlich später vor.