Umsatzsteuer Verbleibende/Festgesetzte Umsatzsteuer

Aus der Anwendung der Steuersätze auf die Bemessungs­grundlage ergibt sich die Umsatzsteuer. Nach Berücksichtigung der abziehbaren Vorsteuer- und Kürzungs­beträge verbleibt in den meisten Fällen eine Umsatzsteuer­schuld gegenüber dem Finanzamt. Diese wird innerhalb der Umsatzsteuer­statistik (Veranlagungen) ausgewiesen. Zieht man davon die für das Jahr geleisteten Vorauszahlungen ab, so erhält man die Abschluss­zahlung oder aber den Erstattungs­betrag, die/der gegenüber der Finanzkasse entsteht.