Aus der Anwendung der Steuersätze auf die Bemessungsgrundlage ergibt sich die Umsatzsteuer. Nach Berücksichtigung der abziehbaren Vorsteuer- und Kürzungsbeträge verbleibt in den meisten Fällen eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Diese wird innerhalb der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) ausgewiesen. Zieht man davon die für das Jahr geleisteten Vorauszahlungen ab, so erhält man die Abschlusszahlung oder aber den Erstattungsbetrag, die/der gegenüber der Finanzkasse entsteht.