Die Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) bildet beginnend mit dem Berichtsjahr 2006 jährlich die Angaben der zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Erklärung verpflichteten Unternehmen ab. Darin enthalten sind damit auch Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 17 500 Euro. Gegenüber der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) bildet die Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) somit ein noch umfassenderes Bild der Unternehmenslandschaft ab. Aufgrund der langen Abgabefristen der Erklärungen liegen diese Angaben im Vergleich zu den Voranmeldungen jedoch wesentlich später vor. Berichtsstellen sind die Finanzverwaltungen.
Neben den aus dem Besteuerungsverfahren resultierenden steuerlichen Merkmalen, wie beispielsweise steuerfreie und steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen (Umsätze), innergemeinschaftliche Erwerbe, abziehbare Vorsteuerbeträge und verbleibende/festgesetzte Umsatzsteuer werden dabei auch eine Vielzahl von Ordnungsmerkmalen erfasst. Dies sind unter anderem der Wirtschaftszweig, in dem das Unternehmen schwerpunktmäßig tätig ist, und die Rechtsform. Mit Hilfe dieser Angaben lassen sich die erfassten Unternehmen klassifizieren und differenziert auswerten.