Die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) bildet jährlich die Angaben der zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichteten Unternehmen ab. Berichtsstellen sind die Finanzverwaltungen. Nicht erfasst sind Jahreszahler (Unternehmer, die keine Voranmeldung, sondern nur eine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung abgeben müssen) und Kleinunternehmer (Unternehmer mit jährlichen Umsätzen bis 22 000 Euro). Nicht erfasst werden ferner jene Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen beziehungsweise bei denen keine Steuerzahllast entsteht (zum Beispiel niedergelassene Ärzte und Zahnärzte ohne Labor, Behörden, Versicherungsvertreter, landwirtschaftliche Unternehmen).
Neben den aus dem Besteuerungsverfahren resultierenden steuerlichen Merkmalen, wie beispielsweise steuerfreie und steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen (Umsätze), innergemeinschaftliche Erwerbe, abziehbare Vorsteuerbeträge und Umsatzsteuer werden dabei auch eine Vielzahl von Ordnungsmerkmalen erfasst. Diese sind unter anderem der Wirtschaftszweig, in dem das Unternehmen schwerpunktmäßig tätig ist, und die Rechtsform. Mit Hilfe dieser Angaben lassen sich die erfassten Unternehmen klassifizieren und differenziert auswerten.