Umsatzsteuer Voranmeldungen

Die Umsatzsteuer­statistik (Voranmeldungen) bildet jährlich die Angaben der zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichteten Unternehmen ab. Berichtsstellen sind die Finanz­verwaltungen. Nicht erfasst sind Jahreszahler (Unternehmer, die keine Voranmeldung, sondern nur eine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung abgeben müssen) und Klein­unternehmer (Unternehmer mit jährlichen Umsätzen bis 22 000 Euro). Nicht erfasst werden ferner jene Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen beziehungs­weise bei denen keine Steuerzahl­last entsteht (zum Beispiel niedergelassene Ärzte und Zahnärzte ohne Labor, Behörden, Versicherungs­vertreter, landwirt­schaftliche Unternehmen).

Neben den aus dem Besteuerungs­verfahren resultierenden steuerlichen Merkmalen, wie beispiels­weise steuerfreie und steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen (Umsätze), innergemeinschaft­liche Erwerbe, abziehbare Vorsteuer­beträge und Umsatzsteuer werden dabei auch eine Vielzahl von Ordnungs­merkmalen erfasst. Diese sind unter anderem der Wirtschafts­zweig, in dem das Unternehmen schwerpunkt­mäßig tätig ist, und die Rechtsform. Mit Hilfe dieser Angaben lassen sich die erfassten Unternehmen klassifizieren und differenziert auswerten.