Unternehmenssteuern Festsetzungsbescheid

Das Betriebsfinanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, ist sowohl für die Feststellung des Gewerbeertrags als auch für die Festsetzung des Steuermessbetrages zuständig. Festgesetzt wird der Steuermessbetrag in einem Gewerbesteuermessbescheid, der als Grundlagenbescheid für die Erhebung der Gewerbesteuer durch die hebeberechtigte Gemeinde dient.