Unternehmenssteuern Zerlegungsbescheid

Wird der Steuermessbetrag auf mehrere hebeberechtigte Gemeinden aufgeteilt, so wird dies als Zerlegung bezeichnet. In der Regel ergibt sich der Maßstab für die Zerlegung aus dem Verhältnis der Arbeitslöhne, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind und der Summe der Arbeitslöhne, der bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer.

Das Betriebsfinanzamt ist für die Zerlegung des Steuermessbescheides zuständig. Auf Grundlage der entsprechenden Zerlegungsbescheide erlassen die Gemeinden die Gewerbesteuerbescheide.