Im Rahmen der Körperschaftsteuerstatistik werden alle drei Jahre die Körperschaftsteuererklärungen und ihre Anlagen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder statistisch aufbereitet. Zusätzlich führt das Statistische Bundesamt die jährliche Körperschaftsteuerstatistik durch. Die Körperschaftsteuerstatistik enthält die Einkünfte, das zu versteuernde Einkommen sowie die Körperschaftsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben.
Körperschaftsteuerpflichtig sind juristische Personen (insbesondere Kapitalgesellschaften, zum Beispiel AG(Aktiengesellschaft) und GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), andere Personenvereinigungen (soweit diese nicht Mitunternehmerschaften im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind) und Vermögensmassen.