Unternehmenssteuern Körperschaftsteuer

Im Rahmen der Körperschaftsteuer­statistik werden alle drei Jahre die Körperschaftsteuer­erklärungen und ihre Anlagen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder statistisch aufbereitet. Zusätzlich führt das Statistische Bundesamt die jährliche Körperschaftsteuer­statistik durch. Die Körperschaftsteuer­statistik enthält die Einkünfte, das zu versteuernde Einkommen sowie die Körperschaftsteuer mit den im Besteuerungs­verfahren festgestellten Angaben.

Körperschaftsteuer­pflichtig sind juristische Personen (insbesondere Kapital­gesellschaften, zum Beispiel AG(Aktiengesellschaft) und GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), andere Personen­vereinigungen (soweit diese nicht Mitunternehmerschaften im Sinne des Einkommensteuer­gesetzes sind) und Vermögens­massen.