Gegenstand der Statistik über die Personengesellschaften und Gemeinschaften, die seit dem Berichtsjahr 2008 jährlich von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt wird, sind sämtliche gesonderten und einheitlichen Feststellungen der Einkünfte von Personengesellschaften und Gemeinschaften. Die Statistik liefert wesentliche Informationen über die Höhe der verschiedenen Einkunftsarten sowie die Anzahl der Beteiligten.
Personengesellschaften (zum Beispiel: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) beziehungsweise Gemeinschaften (zum Beispiel Erbengemeinschaften, Grundstücksgemeinschaften)) sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen. Da diese Zusammenschlüsse selbst nicht steuerpflichtig sind, werden zunächst die insgesamt erwirtschafteten Einkünfte über die Erklärung zur gesonderten- und einheitlichen Feststellung ermittelt und anschließend auf die Beteiligten entsprechend ihren Anteilen an der Personenvereinigung oder Gemeinschaft aufgeteilt. Dies erfolgt durch die Angaben zu den Feststellungsbeteiligten (Anlage FB) sowie den sonstigen Anlagen zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung. Das Ergebnis dieses Feststellungsverfahrens wird im Feststellungsbescheid festgehalten. Die Anteile der Beteiligten werden dann im Rahmen der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer versteuert.