Unternehmenssteuern Personengesellschaften und Gemeinschaften

Gegenstand der Statistik über die Personen­gesellschaften und Gemeinschaften, die seit dem Berichtsjahr 2008 jährlich von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt wird, sind sämtliche gesonderten und einheitlichen Feststellungen der Einkünfte von Personen­gesellschaften und Gemeinschaften. Die Statistik liefert wesentliche Informationen über die Höhe der verschiedenen Einkunftsarten sowie die Anzahl der Beteiligten.

Personen­gesellschaften (zum Beispiel: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) beziehungsweise Gemeinschaften (zum Beispiel Erbengemeinschaften, Grundstücks­gemeinschaften)) sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen. Da diese Zusammenschlüsse selbst nicht steuerpflichtig sind, werden zunächst die insgesamt erwirtschafteten Einkünfte über die Erklärung zur gesonderten- und einheitlichen Feststellung ermittelt und anschließend auf die Beteiligten entsprechend ihren Anteilen an der Personen­vereinigung oder Gemeinschaft aufgeteilt. Dies erfolgt durch die Angaben zu den Feststellungs­beteiligten (Anlage FB) sowie den sonstigen Anlagen zur gesonderten und einheitlichen Gewinn­feststellung. Das Ergebnis dieses Feststellungs­verfahrens wird im Feststellungsbescheid festgehalten. Die Anteile der Beteiligten werden dann im Rahmen der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer versteuert.