Verbrauchsteuern Erläuterungen zu den Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zur effizienten Steuer­erhebung werden die Verbrauch­steuern beim Hersteller oder beim Händler erhoben. Die Verbrauch­steuer entsteht mit der Entfernung der Ware aus dem Steuerlager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerlager sind die Herstellungs­betriebe und Lagerstätten, in denen verbrauch­steuer­pflichtige Waren unversteuert gelagert werden dürfen. Bei der Einfuhr von verbrauch­steuer­pflichtigen Waren finden die Zoll­vorschriften sinngemäße Anwendung. Im gewerblichen Verkehr gilt das Bestimmungs­land­prinzip, das heißt die Waren werden im Verbrauchs­land besteuert. Im Reise­verkehr gilt hingegen das Ursprungs­land­prinzip. In allen Verbrauch­steuer­gesetzen sind Steuer­vergünstigungen oder -befreiungen für bestimmte Verwendungs­zwecke vorgesehen.

Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauch­steuern zählen unter anderem: Alkohol­steuer, Biersteuer, Energie­steuer, Kaffee­steuer, Schaumwein-/ Zwischenerzeugnissteuer, Stromsteuer, Tabak­steuer sowie verschiedene örtlich erhobene Verbrauch­steuern. Mit einem Anteil von 7 % (Berichtsjahr 2023) am gesamten Steuer­aufkommen stellen die Verbrauch­steuern einen wichtigen Beitrag zum Steuer­haushalt dar. Das Aufkommen aus den Verbrauch­steuern steht je nach Steuerart Bund, Ländern oder Gemeinden zu (vergleiche Artikel 106 Grundgesetz).

Angaben zu den Verbrauch­steuern können verschiedenen Quellen entnommen werden:

  • Statistik über die kassenmäßigen Steuereinnahmen: Diese Quelle zeigt jährlich das kassenmäßige Ist-Aufkommen der einzelnen Verbrauch­steuern; die Daten sind nicht weiter untergliedert.
  • Alkoholsteuerstatistik (bis 2017 Branntweinsteuer­statistik): jährlich - Mengen und Steuerwerte nach Art der Steuerpflicht und Waren.
  • Biersteuerstatistik: monatlich - Bierabsatz nach Steuer­klassen und Bundes­ländern; jährlich - Braustätten nach Bundes­ländern, Größenklassen und Steuer­klassen.
  • Energiesteuerstatistik (bis 31.7.2006 Mineralöl­steuerstatistik): jährlich - Mengen und Steuersoll­beträge der einzelnen Energie­erzeugnisse.
  • Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer­statistik: jährlich - abgesetzte Mengen und Steuersoll nach Art der Steuerpflicht und Betriebs­größenklassen.
  • Stromsteuerstatistik: jährlich - Mengen und Steuersoll­beträge
  • Tabaksteuerstatistik: quartalsweise - Mengen und Werte nach Erzeugnissen und Kleinverkaufs­preisen.