Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zur effizienten Steuererhebung werden die Verbrauchsteuern beim Hersteller oder beim Händler erhoben. Die Verbrauchsteuer entsteht mit der Entfernung der Ware aus dem Steuerlager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerlager sind die Herstellungsbetriebe und Lagerstätten, in denen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert gelagert werden dürfen. Bei der Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren finden die Zollvorschriften sinngemäße Anwendung. Im gewerblichen Verkehr gilt das Bestimmungslandprinzip, das heißt die Waren werden im Verbrauchsland besteuert. Im Reiseverkehr gilt hingegen das Ursprungslandprinzip. In allen Verbrauchsteuergesetzen sind Steuervergünstigungen oder -befreiungen für bestimmte Verwendungszwecke vorgesehen.
Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern zählen unter anderem: Alkoholsteuer, Biersteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein-/ Zwischenerzeugnissteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer sowie verschiedene örtlich erhobene Verbrauchsteuern. Mit einem Anteil von 6 % am gesamten Steueraufkommen (Berichtsjahr 2024) stellen die Verbrauchsteuern einen wichtigen Beitrag zum Steuerhaushalt dar. Das Aufkommen aus den Verbrauchsteuern steht je nach Steuerart Bund, Ländern oder Gemeinden zu (vergleiche Artikel 106 Grundgesetz).
Angaben zu den Verbrauchsteuern können verschiedenen Quellen entnommen werden:
- Statistik über die kassenmäßigen Steuereinnahmen: Diese Quelle zeigt jährlich das kassenmäßige Ist-Aufkommen der einzelnen Verbrauchsteuern; die Daten sind nicht weiter untergliedert.
- Alkoholsteuerstatistik (bis 2017 Branntweinsteuerstatistik): jährlich - Mengen und Steuerwerte nach Art der Steuerpflicht und Waren.
- Biersteuerstatistik: monatlich - Bierabsatz nach Steuerklassen und Bundesländern; jährlich - Braustätten nach Bundesländern, Größenklassen und Steuerklassen.
- Energiesteuerstatistik (bis 31.7.2006 Mineralölsteuerstatistik): jährlich - Mengen und Steuersollbeträge der einzelnen Energieerzeugnisse.
- Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuerstatistik: jährlich - abgesetzte Mengen und Steuersoll nach Art der Steuerpflicht und Betriebsgrößenklassen.
- Stromsteuerstatistik: jährlich - Mengen und Steuersollbeträge
- Tabaksteuerstatistik: quartalsweise - Mengen und Werte nach Erzeugnissen und Kleinverkaufspreisen.