Weitere Steuern Rechtsvorgang

Der Luftverkehr­steuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 Luftverkehrsteuer­gesetz (LuftVStG) ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrs­unternehmen zu einem Zielort berechtigt.


Ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes berechtigt, ist beispielsweise ein entgeltlicher Beförderungs­vertrag in Form eines Ticketkaufs, die Buchung einer Pauschalreise (Vertragsbündel) oder ein sogenannter Prämienflug aufgrund eines Bonus­programms eines Luftverkehrs­unternehmens, eine Schenkung oder die Einlösung eines Gewinns aus einem Gewinnspiel. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Rechts­vorgang handelt. Auch die Zuweisung eines Sitzplatzes an einen Fluggast gilt nach § 1 Abs. 2 LuftVStG als Rechts­vorgang.


Nicht steuerpflichtig sind beispielsweise Abflüge von Fluggästen unter zwei Jahren, Abflüge, die militärischen, hoheitlichen oder medizinischen Zwecken dienen und Flüge von Flug­besatzungen, die mit der Sicherheit der Fluggäste befasst sind.