Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist eine dezentrale Statistik, die gemeinsam von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder ab dem Berichtsjahr 2002 alle fünf Jahre und ab dem Berichtsjahr 2008 jährlich durchgeführt wird. Die Daten werden in den Erbschaftsteuerfinanzämtern im Rahmen der Steuerfestsetzung erhoben. In der Statistik enthalten sind die steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen und die Schenkungen einschl. Zweckzuwendungen sowie bestimmte Stiftungen, für die im Berichtsjahr Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Erhebungsinhalte sind die Erwerbe von Todes wegen und die Schenkungen, der steuerpflichtige Erwerb und die festgesetzte Steuer, die Steuerklassen, der Nachlass, die Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten sowie der Reinnachlass.
Die Statistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge des Berichtsjahres liefern. Zum einen liegen die meisten Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen innerhalb der Freibeträge, für die keine Steuer festgesetzt wird und tauchen folglich in der Statistik nicht auf. Zum anderen können die Finanzämter Steuern für Erwerbe von Todes wegen oder Schenkungen des Berichtsjahres auch noch in Zukunft festsetzen, weshalb in der Statistik auch Vermögensübergänge enthalten sind, die mehrere Jahre zurückliegen, bei denen die Steuer aber erst im Berichtsjahr festgesetzt wurde.