Außenhandel Erläuterungen zur Außenhandelsstatistik

Was beschreibt die Außenhandelsstatistik?

Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, das heißt alle körperlich ein- beziehungsweise ausgehenden Waren sowie elektrischer Strom werden erfasst und nachgewiesen. Dienstleistungen aller Art sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Außenhandelsstatistik; Ausnahme: Veredelungsgeschäfte im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Warenbewegungen.

Die Außenhandelsstatistik gehört zu den Indikatoren des Verbreitungsstandards des Internationalen Währungsfonds (IWF).

Wie wird die Außenhandelsstatistik durchgeführt?

Als Zentralstatistik konzipiert, wird die Außenhandelsstatistik allein vom Statistischen Bundesamt organisiert und durchgeführt. Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 und dem damit verbundenen Wegfall der zollamtlichen Warenkontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wird in der Außenhandelsstatistik erhebungstechnisch zwischen Extra- und Intrahandelsstatistik differenziert.

Die Intrahandelsstatistik umfasst den Warenverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäische Union (EU) und erfolgt im Wege einer direkten Firmenmeldung. Die Extrahandelsstatistik erfasst den Warenverkehr mit den sogenannten Drittländern (Nicht-Europäische Union (EU)-Staaten). Die Erhebung der Extrahandelsstatistik erfolgt traditionell über die Zollverwaltung.

In der Statistik des innergemeinschaftlichen Handels (Intrastat) wurde zur Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen eine Anmeldeschwelle eingeführt. Derzeit sind alle Unternehmen von der Meldung befreit, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre je Verkehrsrichtung im vorangegangenen oder im laufenden Jahr den Wert von 500 000 Euro bei der Versendung und 800 000 Euro bei den Eingängen nicht übersteigen.

Die Ergebnisse der Extra- und Intrahandelsstatistik werden zusammengefasst als Außenhandel Deutschlands veröffentlicht.

Wann werden die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik veröffentlicht?

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jeden Monat die ersten deutschen Außenhandelsergebnisse unterteilt nach dem Handel mit der Europäische Union (EU), der Eurozone und Drittländern in Form einer Pressemitteilung rund 40 Tage nach Ablauf eines Berichtsmonats. Die Termine für diese Pressemitteilungen können für ein ganzes Jahr im Voraus dem Veröffentlichungskalender im Internet entnommen werden.

Detaillierte Ergebnisse nach Ländern, Warengruppen oder Bundesländern liegen etwa zwei Wochen später vor.

Die Außenhandelsergebnisse werden nach der ersten Veröffentlichung mehrmals revidiert. Seit dem Berichtsjahr 2011 werden die Außenhandelsergebnisse entsprechend den Qualitätsvorgaben der Europäischen Union (EU) monatlich revidiert. Die erste Revision findet zusammen mit der Aufbereitung des zweiten Folgemonats statt. Insgesamt werden für jeden Berichtsmonat sechs aufeinanderfolgende monatliche Revisionen durchgeführt. Im Oktober des Folgejahres erfolgt noch eine abschließende Revision der Jahresergebnisse. Die Ergebnisse werden dann - wie bisher - als endgültig betrachtet. Eine Übersicht im Internet informiert über die Zeitpunkte der Revisionen.

Wie genau sind die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik?

Die Erhebung der Außenhandelsstatistiken ist als Totalerhebung konzipiert. Im Extrahandel (Handel mit Nicht-Europäische Union (EU)-Mitgliedstaaten) werden aufgrund der engen Bindung an die Zollförmlichkeiten nahezu 100 % aller Importe und Exporte Deutschlands erfasst. Die sekundärstatistische Erfassung garantiert eine hohe Qualität.

Die Qualität der Intrahandelsstatistik wird durch Antwortausfälle beeinflusst, die aber durch Schätzungen so weit wie möglich ausgeglichen werden. Im laufenden Kalenderjahr beziehungsweise im Vorjahr werden die anfänglichen Zuschätzungen durch Nachmeldung ersetzt. Nach rund sechs Revisionen sind die geforderten Abdeckungsgrade erreicht.

Der Umfang des innergemeinschaftlichen Handels unterhalb der Anmeldeschwelle wird anhand der von der Steuerverwaltung übermittelten Daten der Unternehmen über deren innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen geschätzt.

Immer wieder werden Fehler der Anmelder / Auskunftspflichtigen bei der Angabe statistischer Merkmale festgestellt. So bereitet die warensystematische Zuordnung bei einer Klassifikation wie dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik mit rund 9400 unterschiedlichen Warennummern Probleme. Es kann sein, dass der Importeur oder Exporteur seine Ware einer falschen Warennummer zuordnet. Auch bei anderen statistischen Merkmalen, wie zum Beispiel dem Partnerland, sind teilweise falsche Angaben festzustellen. Durch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen werden diese Fehler weitgehend eliminiert.