Globalisierungsindikatoren Unterschiede zwischen den Konzepten der VGR und der Außenhandelsstatistik

Importe und Exporte nach der Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) beinhalten sowohl Waren als auch Dienstleistungen. In der Außenhandels­statistik werden dagegen nur Importe und Exporte von Waren berücksichtigt.

In den VGR werden für den Nachweis der grenzüberschreitenden Warentransaktionen die Ergebnisse der Außenhandels­statistik herangezogen.
Allerdings entsprechen die Angaben der Basisstatistik nicht vollständig den Abgrenzungen der VGR nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamt­rechnungen 2010. Es gibt konzeptionelle Unterschiede hinsichtlich des Umfangs der Erhebung, der zeitlichen Abgrenzung sowie der Bewertung.

Insbesondere ist zu erwähnen, dass in der Außenhandelsstatistik grundsätzlich der physische Grenzübergang der Ware, der zu einer Erhöhung bzw. Minderung des Warenbestands der Volkswirtschaft führt, für die statistische Erfassung maßgeblich ist. In den VGR ist dagegen – ebenso wie in der Zahlungsbilanzstatistik – der Übergang von wirtschaftlichem Eigentum zwischen Inländern und Ausländern relevant. Mit der Einführung des ESVG 2010 wurde beispielsweise die Behandlung der grenzüberschreitenden Lohnveredelung neu festgelegt. So werden in der Außenhandelsstatistik erfasste Waren, die ohne Eigentumswechsel zur Lohnveredelung ins Inland eingeführt und nach Lohnveredelung wieder ausgeführt werden, in den VGR nicht mehr als Warenimporte oder Warenexporte gebucht. Das Gleiche gilt für Waren, die ohne Eigentumswechsel zur Lohnveredelung ins Ausland ausgeführt und nach Lohnveredelung wieder eingeführt werden. Hier wird an Stelle eines Warenexports oder Warenimports nun lediglich das Entgelt für die Fertigungs­dienstleistung gebucht.

Außerdem ist auf den Unterschied zwischen dem Spezialhandelskonzept der Außenhandelsstatistik und dem Generalhandelskonzept der VGR hinzuweisen.
Der Spezialhandel beinhaltet alle Waren, die zum Ge- oder Verbrauch bzw. zur Be- oder Verarbeitung eingeführt werden, sowie Waren, die aus der Erzeugung bzw. der Be- oder Verarbeitung in Deutschland stammen und ausgeführt werden. Waren ausländischen Ursprungs die ohne Be- oder Verarbeitung ausgeführt werden sind ebenfalls enthalten.
Der VGR liegt das Generalhandelskonzept zugrunde, bei dem – anders als im Spezialhandel – auch die Importe von Waren auf (Zoll-)Lager sowie die Exporte von Waren aus (Zoll-)Lager eingeschlossen sind. Entsprechend sind die im Spezialhandel enthaltenen Entnahmen aus Lager in den freien Verkehr in den VGR herauszurechnen.

Ein weiterer Unterschied zwischen Außenhandelsstatistik und VGR besteht in der Berücksichtigung der Transport- und Versicherungsleistungen.
Die Außenhandelsstatistik stellt den Wert der Waren beim Übergang über die deutsche Grenze fest. Demnach enthält die dort nachgewiesene Einfuhr von Waren die Transport- und Versicherungskosten zwischen der Grenze des exportierenden Landes und der deutschen Grenze (cif-Konzept). In den VGR wird der Wert der Wareneinfuhr und der Warenausfuhr nach fob-Konzept, d. h. jeweils der Wert an der Grenze des exportierenden Landes, ermittelt. So ist die in der VGR nachgewiesene Wareneinfuhr um die in der Wareneinfuhr der Außenhandelsstatistik enthaltenen Transport- und Versicherungskosten geringer. Sofern diese Leistungen jedoch von ausländischen Transporteuren erbracht werden sind sie in der VGR in den Dienstleistungseinfuhren enthalten.

Detailliertere Informationen zu den konzeptionellen Unterschieden zwischen VGR und Außenhandelsstatistik können den folgenden internationalen Quellen entnommen werden: International Merchandise Trade Statistics, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010.