61211 | Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: t+45 Tage
1. bis maximal 24. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): jeweils im Abstand von etwa 30 Tagen mit Veröffentlichung der folgenden Berichtsmonate (1. Revision: t+2 Monate und 15 Tage, 2. Revision: t+3 Monate und 15 Tage
3. Revision: t+4 Monate und 15 Tage,…)
Letzte Revision (endgültige Ergebnisse): t+26 Monate und 15 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel bis zu 4 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen nach Möglichkeit verkettet. |
61221 | Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel | vierteljährlich | Endgültige Ergebnisse: t+45 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel bis zu 4 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen nach Möglichkeit verkettet. |
61231 | Index der Erzeugerpreise der Produkte des Holzeinschlags | monatlich | Endgültige Ergebnisse: t+45 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel bis zu 4 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen nach Möglichkeit verkettet. |
61261 | Bauleistungspreise (ein Teil der Preisindizes für die Bauwirtschaft) | vierteljährlich | Endgültige Ergebnisse: Circa t+ 40 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der (in der Regel) auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet. |
61261 | Baukostenindex (ein Teil der Preisindizes für die Bauwirtschaft) | vierteljährlich | Vorläufige Ergebnisse: t+40 Tage
1. und folgende Revisionen (revidierte vorläufige beziehungsweise endgültige Ergebnisse): Revisionen des Baukostenindex erfolgen abhängig von Revisionen des Arbeitskostenindex. Revisionen des Arbeitskostenindex erfolgen ungleichmäßig hinsichtlich des stattfindenden Zeitpunktes und der in der Historie betroffenen Werte.
Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der (in der Regel) auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet. Daneben sind unregelmäßige Revisionen aufgrund von methodenwechselbedingten Revisionen beim Arbeitskostenindex möglich. |
61262 | Preisindex für Bauland (ein Teil der Preisindizes der Wohnimmobilien) | vierteljährlich | Vorläufige Ergebnisse: Circa t+200 Tage
1. Revision (endgültige Ergebnisse): t+1 Jahr
Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet. |
61262 | Preisindizes für Wohnimmobilien | vierteljährlich | Vorläufige Ergebnisse: t+85 Tage
1. Revision: t+170 Tage
2. Revision (endgültige Ergebnisse): mit der ersten Veröffentlichung des ersten Quartals des Folgejahres werden die Ergebnisse für alle Quartale des Vorjahres revidiert.
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf einen neuen Indexbezugszeitraum neues Basisjahr findet von 2015 an alle zehn Jahre nach der letzten Umbasierung statt. Sie wird mit dem Index für das erste Quartal des auf den Indexbezugszeitraum folgenden Jahres wirksam (Verordnung (EU) 2016/792). (Zu den Begriffen Indexbasis, Preisbasis und Wägungsbasissiehe auch harmonisierter Verbraucherpreisindex). Revisionen aufgrund von methodischen Änderungen werden wenn möglich mit der Revision eines Jahres umgesetzt. |
61241 | Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte | monatlich | Endgültige Ergebnisse: t+20 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 3 000) erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Index) entstehen. |
61411 | Index der Einfuhrpreise | monatlich | Endgültige Ergebnisse: Spätestens t+30 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 1 400) erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Subindex) entstehen. |
61421 | Index der Ausfuhrpreise | monatlich | Endgültige Ergebnisse: Spätestens t+30 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 1 550) erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Subindex) entstehen. |
61281 | Index der Großhandelsverkaufspreise | monatlich | Endgültige Ergebnisse: t+15 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 100) erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Subindex) entstehen. |
61111 | Verbraucherpreisindex für Deutschland | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: In der Regel 1 bis 2 Arbeitstage vor Ablauf des Berichtszeitraums
Endgültige Ergebnisse: Circa t+15 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Ab Januar des neuen Basisjahres erfolgt rückwirkend eine Neuberechnung. Weiter zurückliegende Zeiträume werden nicht neu berechnet, sondern nur formal auf das neue Basisjahr umgerechnet. |
61121 | Harmonisierter Verbraucherpreisindex | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: In der Regel 1 bis 2 Arbeitstage vor Ablauf des Berichtszeitraums
Endgültige Ergebnisse: Circa t+15 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex unterscheidet zwischen Wägungsbasis, Preisbasis und Indexbasis. Die Umstellung auf eine neue Wägungsbasis findet 13 Monate nach Ablauf der Bezugsjahre jährlich statt. Die Preisbasis für das aktuelle Berichtsjahr ist der Dezember des Vorjahres. Die Umstellung auf eine neue Indexbasis findet alle 10 Jahre und zwar 1 Monat nach Ablauf der auf 5 endenden Bezugsjahre statt. Im Gegensatz zum nationalen Verbraucherpreisindex werden die Ergebnisse des Harmonisierten Verbraucherpreisindex von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht rückwirkend neuberechnet und revidiert, sondern an die bereits veröffentlichten Daten angekettet. Das gilt auch dann, wenn aktuellere Informationen zur Wägung verfügbar sind. |
61131 | Index der Einzelhandelspreise | monatlich | Endgültige Ergebnisse: Circa t+15 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Ab Januar des neuen Basisjahres erfolgt rückwirkend eine Neuberechnung. Weiter zurückliegende Zeiträume werden nicht neu berechnet, sondern nur formal auf das neue Basisjahr umgerechnet. |
- | Berechnung von Teuerungsziffern für den Kaufkraftausgleich in der Auslandsbesoldung | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: 1 bis 7 Tage vor Ablauf des Berichtszeitraums
1. Revision (endgültige Ergebnisse): Frühestens t+30 Tage (abhängig von der Sicherheit der zugrunde liegenden Wechselkurse und Verbraucherpreisindizes) |
61621 | Preiserhebungen für zwischenörtliche Preisvergleiche der EU (Kaufkraftparitäten) | jährlich | Geschätzte Ergebnisse: t+5 Monate
Vorläufige Ergebnisse: t+12 Monate
1. Revision (revidiert vorläufige Ergebnisse): t+24 Monaten
2. Revision (endgültige Ergebnisse): t+36 Monate |
61351 | Verbraucherpreisindizes für Verkehrs-, Post- und Telekommunikationsdienstleistungen | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: ca. 1-2 Arbeitstage vor Ablauf des Berichtszeitraums
Endgültige Ergebnisse: ca. t+15 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden Jahre werden rückwirkend neuberechnet (beispielsweise von 2015 bis 2018) und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet (beispielsweise 1991 bis 2015). |
61311 | Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen | vierteljährlich | Endgültige Ergebnisse: t+90 Tage
Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet (beispielsweise von 2015 bis 2017) und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet (beispielsweise 1991 bis 2015). |