Preise Wertsicherungklauseln / Preisgleitklauseln

Von diesen Klauseln spricht man, wenn langfristige Zahlungen in privaten oder gewerblichen Verträgen mittels Preisindizes an die Preisentwicklung angepasst werden. Dies soll sicherstellen, dass die Gläubigerin bzw. der Gläubiger auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht.