Was beschreibt der Indikator?
Der Index der Großhandelsverkaufspreise misst auf repräsentativer Grundlage die Preisentwicklung für die von Großhändlern im Inland abgesetzten Waren, soweit diese Verkäufe der Großhandelsfunktion zuzurechnen sind, wie zum Beispiel Abschlüsse mit Wiederverkäufern, mit Verarbeitern oder mit anderen Großabnehmern. Dabei fasst der Index die Preisentwicklung der im Inland produzierten als auch der importierten Waren zusammen. Ausgeschlossen sind Warenverkäufe vom Erzeuger direkt zum Einzelhandel beziehungsweise Endabnehmer. Die Bezugsgröße des Gesamtindex ist die Summe aller Umsätze des Großhandels im Basisjahr, vermindert um den Einzelhandelsabsatz und andere Verkäufe, die nicht der Großhandelsfunktion zuzurechnen sind, sowie um die Ausfuhrwerte. Damit werden auch die Umsätze zwischen den Großhandelsunternehmen preisstatistisch berücksichtigt (sogenanntes Bruttoprinzip der auf Wirtschaftsbereiche bezogenen Preisindexberechnung).
Die Indizes der Großhandelsverkaufspreise werden zur Deflationierung der monatlichen Großhandelsumsätze sowie zur Berechnung der Großhandelsleistungen in konstanten Preisen im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechungen herangezogenen. Zudem kann der Großhandelspreisindex als Frühindikator angesehen werden, da er die Preisentwicklung in vorgelagerten Bereichen anzeigt, die sich erst später in den Verkaufspreisen der Abnehmer der Großhandelswaren niederschlägt.
Wie wird der Indikator berechnet?
Die Großhandelsverkaufspreise werden monatlich erhoben. Stichtag der Erhebungen ist der 5. des Berichtsmonats. Erfragt werden die an diesem Tag (gegebenenfalls kurz davor oder danach) bei rund 1 030 Berichtsstellen gültigen Verkaufspreise für insgesamt 406 repräsentativ ausgewählte Güterarten. Die Preiserhebungen werden zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Für die Warenbereiche Obst und Gemüse, Kartoffeln und Futtermittel, Fleisch und Vieh sowie Seefische werden auch Preisnotierungen wichtiger Großmärkte und Warenbörsen verwendet. Dem Index liegen insgesamt rund 3 575 Einzelpreisreihen zugrunde, die in Form von Messzahlen auf der Grundlage des Preisstandes im Basisjahr (= 100) dargestellt werden. Die monatlich ermittelten Preise sind Transaktionspreise (keine Listen- oder Grundpreise beziehungsweise Durchschnittserlöse) ohne Umsatzsteuer, aber gegebenenfalls einschließlich Verbrauchssteuern (zum Beispiel Mineralölsteuer einschließlich Ökosteuer, Tabaksteuer) und anderer gesetzlicher Abgaben (zum Beispiel Bevorratungsbeitrag bei Mineralölerzeugnissen).
Der Index der Großhandelsverkaufspreise wird nach der Laspeyres-Formel berechnet, die in der deutschen Preisstatistik generell angewendet wird. Kennzeichnend für diesen Indextyp ist, dass er die Preisentwicklung im Zeitverlauf festhält und Mengenveränderungen ausschließt. Dies geschieht durch die Festlegung eines Gewichtungsschemas, das aus den Umsatzanteilen der Wirtschaftszweige des Großhandels im Basisjahr hergeleitet wird. Die aus dem aktuellen Basisjahr 2005 stammenden Gewichte bleiben bis zur Umstellung des Index auf ein neues Basisjahr unverändert. Im Hinblick auf die wesentlichen Rechenvorgänge kann der Index als der gewogene Durchschnitt aus den Preisveränderungszahlen einer repräsentativen Auswahl von Handelswaren in der Darstellung Basisjahr = 100 bezeichnet werden.
Der Index der Grosshandelsverkaufspreise soll – wie die übrigen Preisindizes der amtlichen Statistik – nur reine Preisveränderungen messen. Dies wird dadurch erreicht, dass alle für die Höhe des Preises maßgeblichen Faktoren (unter anderem Mengeneinheit der Erzeugnisse sowie deren qualitative Beschaffenheit, Liefer- und Zahlungsbedingungen) konstant gehalten werden. Ändert sich eines dieser Merkmale, so kann die Differenz zwischen dem neuen und dem zuletzt gemeldeten Preis eine unechte Preisveränderung enthalten, die anhand verschiedener Qualitätsbereinigungsverfahren eliminiert wird.
Wie genau ist der Indikator?
Die Großhandelspreisindizes werden als Indexzahlen mit einer Nachkommastelle berechnet. Die Zahlen sind für den jeweiligen Berichtsmonat endgültig. Bei der Umstellung auf ein aktuelleres Basisjahr kommt es durch die Verwendung von neuen Berechnungsgrundlagen (Warenkorb, Wägungsschema, Berichtsstellenstichprobe) zu Revisionsdifferenzen.