Internationaler Preisvergleich Kaufkraftparitäten (KKP)

Die Festlegung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung der Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie deren Berechnung und Verbreitung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt. Die vom Statistischen Bundesamt hier veröffentlichten Kaufkraftparitäten (Tabellen, Pressemitteilungen usw.) werden kofinanziert von der Europäischen Union.

Kaufkraftparitäten (KKP) geben an, wie viele Währungseinheiten eine bestimmte Menge von Waren und Dienstleistungen in unterschiedlichen Staaten kostet.


Kaufkraftparitäten werden berechnet, um gesamtwirtschaftliche Größen wie das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in eine einheitliche Währung umzurechnen und damit international vergleichbar zu machen.


Grundgesamtheit der Preiserhebungen für zwischenörtliche Preisvergleiche in der Europäischen Union (EU) ist die Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts. Darin enthalten sind unter anderem private Konsumausgaben, die Konsumausgaben des Staates sowie Bruttoanlageinvestitionen (vor allem Bauten und Ausrüstungen).


Kaufkraftparitäten sind auch für die Konsumausgaben der privaten Haushalte verfügbar. Diese umfassen die Ausgaben aller inländischen privaten Haushalte für Waren und Dienstleistungen, die der unmittelbaren Befriedigung individueller Bedürfnisse dienen.


Kaufkraftparitäten werden in derselben Dimension veröffentlicht wie Wechselkurse, wobei die Basiswährung vom jeweiligen Vergleichsprogramm abhängt. Im europäischen Vergleichsprogramm (EVP) von Eurostat bestehend aus insgesamt 36 Staaten werden Kaufkraftparitäten in der Dimension [Einheit inländischer Währung je Einheit Kaufkraftstandard (KKS)] angegeben. Der Kaufkraftstandard ist dabei eine künstliche Währung, die aus dem gewichteten Durchschnitt der Kaufkraft der einzelnen Landeswährungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermittelt wird. Die Relation zwischen Kaufkraftparität und dem entsprechenden Wechselkurs wird durch die Preisniveaus abgebildet, die im Gegensatz zur Kaufkraftparität nicht auf 1, sondern auf 100 normiert ist. Für die Berechnung von Preisniveaus werden die Wechselkurse der Staatenwährungen zum Euro verwendet.


Für die Kaufkraftparitäten im europäischen Vergleichsprogramm (EVP) werden Endverbraucherpreise für mehrere tausend Waren und Dienstleistungen (Güter) berücksichtigt. Die ausgewählten Güter sollen in möglichst vielen am Vergleichsprogramm teilnehmenden Staaten verfügbar sein und Marktbedeutung haben (repräsentative Güter). Aus den Gütern werden Preisrelationen gebildet, die angeben, wie viele Einheiten ausländischer Währung erforderlich sind, um die gleiche Menge an einer Ware oder Dienstleistung oder an einem Bündel von Waren und Dienstleistungen zu erwerben, die im Inland für eine Einheit inländischer Währung erhältlich ist.


Die Preiserhebung für die Konsumausgaben der privaten Haushalte erfolgt bei repräsentativ ausgewählten Einzelhandelsgeschäften, Onlinehändlern und Dienstleistungsbetrieben, die Waren und Dienstleistungen für den privaten Verbrauch anbieten. Beobachtet werden die Preise für vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) spezifisch definierte Produkte bzw. Produktangebote. Die Güter und Dienstleistungen, die gemeinsam den Warenkorb bilden, werden in einem europaweiten Vorerhebungsverfahren unter dem Gesichtspunkt der internationalen Vergleichbarkeit sowie der Repräsentativität ausgewählt. Unter dieser Voraussetzung sollen Produkte erhoben werden die für den heimischen Markt repräsentativ sind, aber auch solche die in den Vergleichsstaaten und nicht im Inland repräsentativ sind.


Am Europäischen Vergleichsprogramm (EVP), koordiniert vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) beteiligt sowie einige weitere europäische Staaten. Kaufkraftparitäten werden für jeden einzelnen Staat berechnet. Zusätzlich werden sie für die EU sowie die Eurozone ermittelt.


Detaillierte Informationen und Daten zum Europäischen Vergleichsprogramm von Eurostat sind erhältlich unter:

Eurostat - Kaufkraftparitäten

Die Arbeiten im Europäischen Vergleichsprogramm (EVP) werden auch unter Beteiligung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführt. Die OECD koordiniert zusätzlich die Preiserhebungen und Berechnungen für ihre außereuropäischen Mitgliedstaaten beispielsweise Australien, Chile, Mexiko.

Weitere Informationen finden Sie unter:

OECD Purchasing Power Parities

Am Internationalen Vergleichsprogramm (IVP) der Weltbank nehmen aktuell über 170 Staaten teil.

Worldbank Purchasing Power Parities

Die Preiserhebungen für zwischenörtliche Preisvergleiche in der Europäischen Union (EU) folgen den umfangreichen Vorschriften in den Rechtsgrundlagen und dem von Eurostat und der OECD herausgegebenen Methodenhandbuch, in dem die methodischen Vorgaben und Anforderungen dokumentiert sind.

Eurostat - OECD Methodological manual on purchasing power parities

Die Ermittlung von Kaufkraftparitäten ist eine Gemeinschaftsarbeit aller teilnehmenden Staaten des Vergleichsprogramms, bei der die Qualität sowohl von den eigenen Daten als auch von den Daten aller anderen teilnehmenden Staaten abhängt. Dennoch werden keine Einzeldaten, sondern nur nationale Durchschnittspreise von Einzelpositionen gemeinsam validiert. Es werden auch auf der tiefsten Veröffentlichungsebene nur stark aggregierte Ergebnisse veröffentlicht.

Die monatlich veröffentlichten Kaufkraftparitäten vom Statistischen Bundesamt für die Konsumzwecke der Haushalte werden mit den Inflationsraten (Harmonisierter Verbraucherpreisindex) und Wechselkursen fortgerechnet (EU-27). Die Kategorien (wie z. B. Fisch) werden mit den entsprechenden Teilindizes nach Verwendungszwecken des Individualkonsums aufbereitet. Um das Preisniveau zu berechnen wird die Kaufkraftparität durch den nominalen Wechselkurs geteilt. Alle veröffentlichten Preisniveaus auf der Themenseite "Internationaler Preisvergleich" sind fortgerechnete Ergebnisse und für die Planung von Auslandsaufenthalten geeignet.

Berechnungsbeispiele:

1.
Ein Betrag von 1 000 Euro soll in einen kaufkraftgleichen Betrag Schweizer Franken umgerechnet werden, um in der Lage zu sein, in der Schweiz (CH) die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen zu erwerben wie in Deutschland (DE).

Juni 2022
KKP CH=1,6998 KKP DE=1,0676

Formel:
Kaufkraftgleicher Schweizer Franken Betrag = KKP CH / KKP DE * Euro-Betrag

Berechnung:
Kaufkraftgleicher Schweizer Franken Betrag = 1,6998/ 1,0676 * 1 000 = 1 592,17

In der Schweiz haben 1 592,17 Schweizer Franken also die gleiche Kaufkraft wie 1 000 Euro in Deutschland.

2.
Ein Gehalt von 4000 Schweizer Franken soll in einen kaufkraftgleichen Euro-Betrag (Juni 2022) umgerechnet werden.

Formel:
Kaufkraftgleicher Euro-Betrag = KKP DE / KKP CH *Betrag ausländische Währung

Berechnung:
Kaufkraftgleicher Euro-Betrag = 1,0676 / 1,6998 * 4000= 2 512,30

Ein Schweizer der 4 000 Schweizer Franken verdient, muss in Deutschland ein Gehalt aushandeln in Höhe von 2 512,30 Euro damit er die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen wie in der Schweiz erwerben kann.