Qualitätsberichte
Qualität ist uns wichtig
Über die Qualität der einzelnen Statistiken zu den Themen der Preisstatistik, deren Methode und Definitionen, informieren die jeweiligen Qualitätsberichte.
Revisionskalender
Nähere Informationen und Erläuterungen zur Revisionspolitik und zum -verfahren sowie eine Gesamtübersicht der Revisionen zu allen Statistiken des Statistischen Bundesamtes finden Sie im Revisionskalender auf unserer Methodenseite.
Preise
EVAS-Nummer | Statistik | Periodizität | Revisionszyklus |
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61211 | Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: t+45 Tage 1. bis maximal 24. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): jeweils im Abstand von etwa 30 Tagen mit Veröffentlichung der folgenden Berichtsmonate (1. Revision: t+2 Monate und 15 Tage, 2. Revision: t+3 Monate und 15 Tage 3. Revision: t+4 Monate und 15 Tage,…) Letzte Revision (endgültige Ergebnisse): t+26 Monate und 15 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel bis zu 4 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen nach Möglichkeit verkettet. |
61221 | Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel | vierteljährlich | Endgültige Ergebnisse: t+45 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel bis zu 4 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen nach Möglichkeit verkettet. |
61231 | Index der Erzeugerpreise der Produkte des Holzeinschlags | monatlich | Endgültige Ergebnisse: t+45 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel bis zu 4 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen nach Möglichkeit verkettet. |
61261 | Bauleistungspreise (ein Teil der Preisindizes für die Bauwirtschaft) | vierteljährlich | Endgültige Ergebnisse: Circa t+ 40 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der (in der Regel) auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet. |
61261 | Baukostenindex (ein Teil der Preisindizes für die Bauwirtschaft) | vierteljährlich | Vorläufige Ergebnisse: t+40 Tage 1. und folgende Revisionen (revidierte vorläufige beziehungsweise endgültige Ergebnisse): Revisionen des Baukostenindex erfolgen abhängig von Revisionen des Arbeitskostenindex. Revisionen des Arbeitskostenindex erfolgen ungleichmäßig hinsichtlich des stattfindenden Zeitpunktes und der in der Historie betroffenen Werte. Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der (in der Regel) auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet. Daneben sind unregelmäßige Revisionen aufgrund von methodenwechselbedingten Revisionen beim Arbeitskostenindex möglich. |
61262 | Preisindex für Bauland (ein Teil der Preisindizes der Wohnimmobilien) | vierteljährlich | Vorläufige Ergebnisse: Circa t+200 Tage 1. Revision (endgültige Ergebnisse): t+1 Jahr Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet. |
61262 | Preisindizes für Wohnimmobilien | vierteljährlich | Vorläufige Ergebnisse: t+85 Tage 1. Revision: t+170 Tage 2. Revision (endgültige Ergebnisse): mit der ersten Veröffentlichung des ersten Quartals des Folgejahres werden die Ergebnisse für alle Quartale des Vorjahres revidiert. Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf einen neuen Indexbezugszeitraum neues Basisjahr findet von 2015 an alle zehn Jahre nach der letzten Umbasierung statt. Sie wird mit dem Index für das erste Quartal des auf den Indexbezugszeitraum folgenden Jahres wirksam (Verordnung (EU) 2016/792). (Zu den Begriffen Indexbasis, Preisbasis und Wägungsbasissiehe auch harmonisierter Verbraucherpreisindex). Revisionen aufgrund von methodischen Änderungen werden wenn möglich mit der Revision eines Jahres umgesetzt. |
61241 | Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte | monatlich | Endgültige Ergebnisse: t+20 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 3 000) erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Index) entstehen. |
61411 | Index der Einfuhrpreise | monatlich | Endgültige Ergebnisse: Spätestens t+30 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 1 400) erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Subindex) entstehen. |
61421 | Index der Ausfuhrpreise | monatlich | Endgültige Ergebnisse: Spätestens t+30 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 1 550) erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Subindex) entstehen. |
61281 | Index der Großhandelsverkaufspreise | monatlich | Endgültige Ergebnisse: t+15 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel im 3. Jahr nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die Indizes werden ab Beginn des neuen Basisjahres bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr rückwirkend neuberechnet und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen – nach Möglichkeit – verkettet. Für alle Subindizes (circa 100) erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob eine Rückrechnung methodisch vertretbar ist und wie lange zurückgerechnet werden kann. Es können sehr unterschiedlich lange Zeitreihen (je nach Subindex) entstehen. |
61111 | Verbraucherpreisindex für Deutschland | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: In der Regel 1 bis 2 Arbeitstage vor Ablauf des Berichtszeitraums Endgültige Ergebnisse: Circa t+15 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Ab Januar des neuen Basisjahres erfolgt rückwirkend eine Neuberechnung. Weiter zurückliegende Zeiträume werden nicht neu berechnet, sondern nur formal auf das neue Basisjahr umgerechnet. |
61121 | Harmonisierter Verbraucherpreisindex | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: In der Regel 1 bis 2 Arbeitstage vor Ablauf des Berichtszeitraums Endgültige Ergebnisse: Circa t+15 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex unterscheidet zwischen Wägungsbasis, Preisbasis und Indexbasis. Die Umstellung auf eine neue Wägungsbasis findet 13 Monate nach Ablauf der Bezugsjahre jährlich statt. Die Preisbasis für das aktuelle Berichtsjahr ist der Dezember des Vorjahres. Die Umstellung auf eine neue Indexbasis findet alle 10 Jahre und zwar 1 Monat nach Ablauf der auf 5 endenden Bezugsjahre statt. Im Gegensatz zum nationalen Verbraucherpreisindex werden die Ergebnisse des Harmonisierten Verbraucherpreisindex von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht rückwirkend neuberechnet und revidiert, sondern an die bereits veröffentlichten Daten angekettet. Das gilt auch dann, wenn aktuellere Informationen zur Wägung verfügbar sind. |
61131 | Index der Einzelhandelspreise | monatlich | Endgültige Ergebnisse: Circa t+15 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Ab Januar des neuen Basisjahres erfolgt rückwirkend eine Neuberechnung. Weiter zurückliegende Zeiträume werden nicht neu berechnet, sondern nur formal auf das neue Basisjahr umgerechnet. |
- | Berechnung von Teuerungsziffern für den Kaufkraftausgleich in der Auslandsbesoldung | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: 1 bis 7 Tage vor Ablauf des Berichtszeitraums 1. Revision (endgültige Ergebnisse): Frühestens t+30 Tage (abhängig von der Sicherheit der zugrunde liegenden Wechselkurse und Verbraucherpreisindizes) |
61621 | Preiserhebungen für zwischenörtliche Preisvergleiche der EU (Kaufkraftparitäten) | jährlich | Geschätzte Ergebnisse: t+5 Monate Vorläufige Ergebnisse: t+12 Monate 1. Revision (revidiert vorläufige Ergebnisse): t+24 Monaten 2. Revision (endgültige Ergebnisse): t+36 Monate |
61351 | Verbraucherpreisindizes für Verkehrs-, Post- und Telekommunikationsdienstleistungen | monatlich | Vorläufige Ergebnisse: ca. 1-2 Arbeitstage vor Ablauf des Berichtszeitraums Endgültige Ergebnisse: ca. t+15 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden Jahre werden rückwirkend neuberechnet (beispielsweise von 2015 bis 2018) und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet (beispielsweise 1991 bis 2015). |
61311 | Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen | vierteljährlich | Endgültige Ergebnisse: t+90 Tage Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet in der Regel 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt. Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet (beispielsweise von 2015 bis 2017) und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen verkettet (beispielsweise 1991 bis 2015). |
Stand 22. Oktober 2021
Rechtsgrundlagen
Preise
Bundesstatistiken entstehen grundsätzlich auf Basis einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder eines Rechtsakts der EU.
Die speziellen Rechtsvorschriften werden durch eine Reihe allgemeiner Vorschriften ergänzt.
Erläuterungen
Methodenpapiere
Spezifische Methodenpapiere sind in den jeweiligen Preisstatistiken jeweils in der Rubrik "Methoden" gelistet. Grundlegende Ausführungen methodischer Ansätze und Entwicklungen in der Preisstatistik allgemein werden hier aufgeführt.
Auswirkungen der Digitalisierung auf die Preisstatistik
Die adäquate statistische Erfassung der Auswirkungen des digitalen Wandels ist sowohl für die Messung der Inflation als auch der Messung der Produktivitätsentwicklung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen mit Herausforderungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Preisstatistik ist bei beiden Themengebieten betroffen, da die Ergebnisse der Preisstatistik auch zur Berechnung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts und damit der Produktivitätsentwicklung herangezogen werden. Das vorliegende Methodenpapier erläutert die Auswirkungen der Digitalisierung aus preisstatistischer Sicht und thematisiert dabei auch ausgewählte Folgen für die Deflationierung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Theoretische und praktische Ansätze der Inflationsmessung in Zeiten der Corona-Pandemie
Um der Coronakrise mit ihren enormen Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft zu begegnen, sind qualitativ hochwertige Statistiken unverzichtbar. Dabei kommt der Inflationsmessung – verstärkt durch die Überprüfung der geldpolitischen Strategie der Europäischen Zentralbank – besondere Bedeutung zu. Der Beitrag schildert die Praxis der Berechnung des nationalen Verbraucherpreisindex und des europaweit Harmonisierten Verbraucherpreisindex. Er geht auf aktuell besonders diskutierte Aspekte der Inflationsmessung – etwa den Umgang mit Qualitätsänderungen und die Einbeziehung von Vermögensgegenständen – ein. Weitere Themen sind die Herausforderungen der Preismessung und die Preisentwicklung während der Corona-Pandemie. Der Artikel ist eine Weiterentwicklung des Aufsatzes "Wird die ,wahre‘ Inflationsrate gemessen? Praxis der Inflationsmessung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie" im Zeitgespräch "Corona-Krise, Inflationsziel der EZB und Inflationsmessung" in Heft 11/2020 der Zeitschrift "Wirtschaftsdienst".
Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 1/2021
Autoren: Susanne Hagenkort-Rieger, Nadin Sewald