Was beschreibt der Harmonisierte Verbraucherpreisindex?
Das Statistische Bundesamt berechnet neben dem nationalen Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) auch einen Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland. Der HVPI wurde in der Europäischen Union (EU) entwickelt, um Preisänderungen international vergleichen und zu einer Gesamtinflationsrate für Europa und der europäischen Währungsunion zusammenfassen zu können. Nationale harmonisierte Verbraucherpreisindizes werden für alle Mitgliedstaaten der EU sowie für einige weitere Staaten berechnet.
Der harmonisierte Verbraucherpreisindex für die Länder der europäischen Währungsunion dient vor allem der Europäischen Zentralbank (EZB) als zentraler Indikator zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Preisstabilität innerhalb der Eurozone. Aus Sicht der EZB kann Preisstabilität am besten gewährleistet werden, wenn mittelfristig ein Inflationsziel – gemessen an der HVPI-Teuerungsrate – von 2 % angestrebt wird. Die neue geldpolitische Strategie der EZB wurde im Juli 2021 verabschiedet. Zuvor hatte die EZB Preisstabilität als jährliche HVPI-Teuerungsrate von knapp unter 2% definiert.
Wie wird der Harmonisierte Verbraucherpreisindex berechnet?
Die Berechnung der nationalen HVPI erfolgt nach gemeinsamen europäischen Richtlinien. Die Grundlage hierfür bilden die Verordnung (EG) Nr. 2016/792 sowie die Verordnung (EU) 2020/1148. Der deutsche HVPI wird aus der gleichen Datenbasis abgeleitet wie der VPI. Dies betrifft sowohl die monatliche Preiserhebung als auch die Berechnung der Feingewichte der Wägungsschemata. Bei der Berechnung der Indizes gibt es jedoch folgende Unterschiede:
- Im HVPI wird das vom Eigentümer selbst genutzte Wohneigentum bisher nicht berücksichtigt. Im VPI werden die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum unter Verwendung der Entwicklung des Preisindex für Nettokaltmiete geschätzt (Mietäquivalenzansatz).
- Im deutschen HVPI werden im Gegensatz zum VPI die Konsumausgaben der privaten Haushalte für Glücksspiel und seit 2020 der Rundfunkbeitrag nicht berücksichtigt.
- Bei der Berechnung des HVPI steht die Aktualität der Gewichte im Vordergrund. Seit Januar 2012 werden die Grobgewichte des HVPI unter Verwendung von vorläufigen Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) vom Vorvorjahr (t-2) jährlich aktualisiert. Eine Korrektur von Vergangenheitswerten wird in der Regel nicht vorgenommen. Gemäß Empfehlung von Eurostat vom Dezember 2020 kam ein angepasstes Vorgehen bei der Ableitung der HVPI-Gewichte seit 2021 zur Anwendung, indem die vorläugigen Ergebnisse der VGR vom Vorjahr (t-1) zur jährlichen Aktualisierung der Gewichte genutzt werden. Auch für 2025 wurden für die Ableitung der HVPI-Gewichtungen die vorläufigen VGR-Ergebnisse (t-1) verwendet. Die Ergebnisse für den HVPI werden über den Dezemberwert des Vorjahres miteinander verkettet. Neben der jährlichen Grobgewichtung ist alle fünf Jahre eine Aktualisierung der Feingewichte vorgesehen. Beim VPI werden methodische Anpassungen und Änderungen der Ausgabengewichte grundsätzlich nur im Rahmen der turnusmäßigen Überarbeitung vorgenommen. Dies gewährleistet die volle zeitliche Vergleichbarkeit zwischen den Überarbeitungen.