Verbraucherpreisindizes Qualitäts­bereinigung in der amtlichen Preisstatistik

In der amtlichen Preisstatistik soll eine von qualitativen oder quantitativen Änderungen unbeeinflusste Preisveränderung der Produkte gemessen werden. Dies ist so lange unproblematisch, wie das beobachtete Gut inklusive aller Verkaufs­bedingungen unverändert bleibt. Manchmal kann es aber vorkommen, dass ein Gut, dessen Preis längere Zeit beobachtet wurde, nicht mehr in die Preiserhebung einbezogen werden kann oder soll. Dies ist der Fall, wenn das ältere Modell nicht mehr erhältlich ist oder es spürbar an Markt­bedeutung verloren hat. Dann muss der Preis eines aktuellen Modells mit dem des ausgeschiedenen Modells verglichen werden.

Solche Modellwechsel können ebenso wie Änderungen von Packungsgrößen oder Vertrags­konditionen mit Qualitätsänderungen einhergehen, die sich zwar im Preis niederschlagen können, aber nicht vollständig den Preisunterschied zwischen altem und neuem Produkt bedingen müssen. In diesen Fällen wird der durch die Qualitäts­unterschiede hervorgerufene Preisunterschied quantifiziert und bei der Index­ermittlung herausgerechnet. Ohne eine solche Qualitäts­bereinigung würden sich Verbesserungen oder Verschlecht­erungen der Güterqualität in den Preisindizes voll niederschlagen. Damit wäre eine sinnvolle Interpretation der gemessenen Preisentwicklung erschwert.

Durch Qualitäts­bereinigungs­verfahren wird somit gewährleistet, dass trotz Produktänderungen bei der Preismessung "Gleiches mit Gleichem" verglichen wird und somit Preisänderungen als "reine Preis­entwicklung" interpretiert werden können. In internationalen Gremien findet ein regelmäßiger Austausch über die Eignung verschiedener Qualitäts­bereinigungs­verfahren statt. Die deutsche Preisstatistik beteiligt sich intensiv an diesem Austausch und lässt die Ergebnisse in ihre Praxis der monatlichen Qualitäts­bereinigung einfließen.

In der deutschen Preisstatistik sind folgende Qualitäts­bereinigungs­verfahren üblich. Keine Preisstatistik einer bestimmten Wirtschaftsstufe verwendet dabei alle Verfahren, sondern jede bedient sich einer geeigneten Auswahl.

Direkter Preis­vergleich (Direct Price Comparison)

Der direkte Preis­vergleich findet Anwendung, wenn ein qualitativ gleichwertiges Ersetzungsmodell gefunden wird. Es handelt sich um ein Extrem eines Qualitäts­bereinigungs­verfahrens, denn die Preise der beiden Produkte werden ohne explizite Qualitäts­bereinigung direkt miteinander verglichen, der Qualitätsanteil beträgt somit Null Prozent und die Preisänderung geht voll in die Indexberechnung ein. Insbesondere für technische Produkte wird genau definiert, bei welchen Merkmalen unterschiedliche Modelle nicht zu einer expliziten Qualitäts­bereinigung führen sollen. Oft handelt es sich dabei um Fragen des Designs, um modische Aspekte oder um andere, sehr subjektive Bewertungen der Qualität. Typische Beispiele beim Verbraucher­preisindex/Harmonisierten Verbraucher­preisindex sind wechselnde Designs bei Gebrauchs­gütern wie Toastern oder modische Aspekte bei Bekleidungs­artikeln.

Preisänderung interpretiert als reine Qualitätsänderung (Price change taken as quality change)

Diese Methode stellt das andere Extrem einer Qualitäts­bereinigung dar. Im Gegensatz zum direkten Preis­vergleich wird ein möglicher Preisunterschied zwischen dem zu ersetzenden und dem Ersetzungsmodell komplett auf einen Qualitätsunterschied zurückgeführt, der Qualitätsanteil der Preisänderung beträgt also 100 Prozent. Zwischen den beiden Perioden, in denen die Ersetzung erfolgt, wird also keine Preisänderung gemessen. Dieses Verfahren kommt in den verschiedenen Preisstatistiken dann in Frage, wenn für ein weggefallenes Modell kein vergleichbares Ersetzungsmodell gefunden werden kann und man beispielsweise auf ein Gerät anderen Bautyps oder auf eine andere Sorte übergehen muss.

Verkettung im überlappenden Zeitraum (Overlap)

Manchmal kommt es vor, dass ein Hersteller verschiedene Produktvarianten anbietet, die sich durch ein Merkmal oder durch eine bestimmte Merkmals­kombination voneinander unterscheiden. Sind beide Gütervarianten zur gleichen Zeit am Markt erhältlich (Überlappungs­zeitraum), kann der Preisunterschied als Schätzwert für den Geldwert des Qualitäts­unterschiedes angesehen werden, da der Abnehmer aufgrund des Alternativ­angebots eine entsprechende Wahlmöglichkeit hat. Der Wechsel von einem zu ersetzenden Modell zu einem Ersetzungs­modell erfolgt damit indexneutral, das heißt der Preisunterschied zwischen Vorgänger- und Nachfolgemodell bleibt unberücksichtigt. Die Methode findet unter anderem Anwendung bei der Preiserhebung für die verschiedenen Erzeuger­preisindizes, wenn bei geänderter Warenbeschreibung oder Einkaufs­konditionen ein Preis für ein neues Gut und dessen vergleichbarer Vormonatspreis erfragt werden.

Indirekte Verkettung unter Verwendung von Referenzmodellen (Bridged Overlap)

Dieses Verfahren kann Anwendung finden, wenn ein zu ersetzendes Modell und sein Ersetzungs­modell zu keiner Zeit gleichzeitig am Markt erhältlich sind. Bei der indirekten Verkettung wird als Referenz die durchschnittliche Preisentwicklung innerhalb derselben Produktgruppe oder von geeigneten Vergleichs­modellen herangezogen. Beim Erzeuger­preisindex gewerblicher Produkte kann das Verfahren beispielsweise bei Produkten des Maschinenbaus genutzt werden, wenn auf Grund von Einzel­fertigungen oder Kleinserien keine vergleichbaren Ersetzungs­modelle gefunden werden können. Speziell wenn bei geänderten Material- oder Personalkosten auch Preisänderungen angenommen werden müssen, wird die Preisentwicklung einer geeigneten Vergleichsgruppe von Modellen ersatzweise verwendet.

Mengenbereinigung (Package Size Adjustment)

Eine Mengen­bereinigung wird dann durchgeführt, wenn sich lediglich die Menge einer Verpackungs­einheit bei gleich bleibender Qualität geändert hat. Entscheidend für die Verwendung dieser Methode ist, dass die Menge unmittelbar und proportional den Wert des Erzeugnisses bestimmt. Dadurch werden auch "versteckte" Preiserhöhungen (durch verringerte Mengen bei unverändertem Preis) erfasst. Beim Verbraucherpreisindex/Harmonisierten Verbraucher­preisindex wird eine Mengen­bereinigung typischerweise im Bereich der Nahrungsmittel und anderer Verbrauchsgüter vorgenommen. Beim Erzeuger­preisindex für Dienstleistungen kommt dieses Verfahren beispielsweise dann zum Einsatz, wenn sich bei Gebäude­reinigungs­verträgen die Reinigungs­fläche oder das Reinigungs­intervall verändert hat.

Verwendung von Optionspreisen (Option Pricing)

Bei der Verwendung von Optionspreisen wird die Schätzung des Wertes der Qualitätsänderung zwischen einem zu ersetzenden Modell und seinem Ersetzungs­modell über Listenpreise einzelner Produkt­merkmale vorgenommen. Dieses Verfahren wird meist bei komplexeren Produkten angewendet, wenn ein bestimmtes Merkmal einst eine Zusatzoption war, zwischenzeitlich jedoch zum Standard geworden ist. In solchen Fällen kann ein Teil des Betrages, der früher für die Zusatz­ausstattung zu zahlen war, als Geldwert des Qualitäts­unterschiedes angesetzt werden. Auch Zusatz­ausstattungen von anderen Herstellern können für die Schätzung verwendet werden. Dabei wird ein bestimmter Anteil des Betrags, der früher für die Zusatzoption zu zahlen war, als Geldwert des Qualitäts­unterschieds herangezogen. Da in den meisten Fällen jedoch nicht bekannt ist, ob der Abnehmer die neue zum Standard gewordene Ausstattung tatsächlich benötigt (und somit früher zugekauft hätte), wird entsprechend internationaler Konventionen meist ein Anteil von 50 Prozent des Kaufpreises als Geldwert der Qualitäts­veränderung herangezogen. Anwendung findet dieses Verfahren beim Verbraucher­preisindex/Harmonisierten Verbraucher­preisindex beispielsweise bei Neuwagen mit Zusatzausstattung wie speziellen Airbags.

Berechnung geldwerter Vorteile (Supported judgmental quality adjustment)

Bei manchen Produkten lässt sich durch den Einbezug von zusätzlichen Informationsquellen mit transparenten Verfahren konkret bestimmen, welchen Mehrwert ein neu am Markt erhältliches Modell für den Konsumenten hat. Typische Fälle sind die Verbrauchswerte technischer Produkte oder andere Folgekosten (Wartung). Konkrete Beispiele sind der Kühlschrank mit geändertem Stromverbrauch oder die Waschmaschine mit geändertem Wasser- und Stromverbrauch. Zur Berechnung eines Geldwertes der Qualitätsänderung sind in diesen Fällen Annahmen, zum Beispiel bezüglich der Nutzungsdauer und der Nutzungs­intensität des neuen Erzeugnisses, erforderlich. Zur Berechnung der Folgekosten werden bei den Energieträgern aktuelle Marktpreise herangezogen. Dabei wird angenommen, dass auch der Konsument bei seiner Beurteilung der Qualität eines Produktes weitgehend die aktuellen Preise für Energieträger etc. einfließen lässt.

Hedonische Techniken (Hedonics)

Seit 2002 werden im Statistischen Bundesamt neben den bisher dargestellten traditionellen Verfahren auch hedonische Methoden zur Qualitäts­bereinigung genutzt. Die Hedonik findet besonders dann Anwendung, wenn die zur Berechnung der Teuerung beobachteten Produkte in kurzer Zeit einer starken Veränderung unterliegen. Die Güter, die in der amtlichen Preisstatistik derzeit auf diese Art qualitätsbereinigt werden, sind Desktop-PCs, Drucker, Festplatten, Notebooks, Prozessoren, RAM, Server, Gebrauchtwagen, Smartphones, Tablet-PCs und Wohn­immobilien. Da gerade bei technischen Produkten die Preispolitik der Hersteller häufig darauf abzielt, Preisänderungen mit Produktwechseln zu verbinden, spielt die Qualitäts­bereinigung eine wichtige Rolle für die Messung der Preisentwicklung in diesem Bereich. Die hedonische Qualitäts­bereinigung ist dabei ein statistisches Verfahren, mit dem der Einfluss einzelner Produktmerkmale, wie beispielsweise die Festplattengröße bei Desktop-PCs, auf den Preis berechnet wird (Regression). Dadurch kann der Geldwert des Qualitäts­unterschieds zwischen einem zu ersetzenden und einem Ersetzungsmodell bestimmt werden und so aus der Preisveränderung herausgerechnet werden. Durch die Quantifizierung der Qualitätsänderung kann also die "reine" Preisentwicklung bestimmt werden.

Die Ergebnisse der hedonisch bereinigten Güter fließen mit ihren entsprechenden Gewichten in verschiedene Preisindizes ein. Diese sind gegenwärtig der Verbraucherpreisindex/Harmonisierter Verbraucher­preisindex, der Erzeuger­preisindex gewerblicher Produkte, der Einfuhr- und der Ausfuhrpreisindex, der Großhandels­verkaufspreisindex sowie der Preisindex für Wohnimmobilien. Im Verbraucher­preisindex nehmen die hedonisch bereinigten Güter (Desktop-PCs, Tablet-PCs, Notebooks, Smartphones, Drucker und Gebrauchtwagen) einen Anteil von ca. 1,4 % am gesamten Index ein, im Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte von ca. 0,6 %. Bei den verbleibenden Indizes ist der Anteil höher, beim Einfuhrpreisindex (Desktop-PCs, Tablet-PCs, Drucker, Festplatten, Notebooks, Prozessoren, RAM, Server, Smartphones) liegt der Anteil derzeit sogar bei 5,6 %. Bei der Berechnung des Preisindex für Wohnimmobilien wird der gesamte Index hedonisch qualitätsbereinigt.

Expertenurteil (Judgmental quality adjustment)

Für manche Produktwechsel ist es nicht möglich, mit den bisher dargestellten objektiven Methoden zu ermitteln, in welchem Ausmaß ein Preisunterschied auf die Qualität zurückzuführen ist. Hier wird dann die subjektive Einschätzung von Experten (z. B. Befragte oder Preiserheberinnen und Preiserheber) eingeholt. Diese entscheiden aufgrund ihrer Erfahrungen, welcher Anteil der Preisänderung auf qualitative Änderungen entfällt. Dieses Verfahren kommt beispielsweise beim Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen zum Einsatz, wenn ein bisheriger Vertrag durch einen Neuvertrag mit einem Dienstleister ersetzt wird.