Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und alternder Gesellschaften, insbesondere in den industriell geprägten Ländern, bekommen statistische Informationen zur Alterssicherung eine wachsende Bedeutung. Um die statistische Abdeckung der Alterssicherung und deren Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Staaten zu verbessern, wurde mit dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eine Tabelle eingeführt, in der erstmals die Ansprüche aus beschäftigungsbezogenen Alterssicherungssystemen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf der Basis von Annahmen und Modellrechnungen umfassend dargestellt werden. Beschäftigungsbezogene Alterssicherungssysteme umfassen vom Arbeitgeber getragene, kollektive Sicherungssysteme und die gesetzliche Sozialversicherung. In Deutschland sind dies – neben der gesetzlichen Sozialversicherung – die Beamtenversorgung und die betriebliche Altersversorgung. Nicht enthalten sind hingegen individuell abgeschlossene Lebensversicherungen und sonstige Vermögensarten, die der Altersvorsorge dienen können, wie beispielsweise Kapitalvermögen und Wohneigentum.
Die Mitgliedstaaten der EU haben erstmals zum Jahresende 2017 Ergebnisse zu den Pensions- und Rentenanwartschaften aus beschäftigungsbezogenen Alterssicherungssystemen für das Jahr 2015 an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) übermittelt.
Ende 2015 betrugen in Deutschland die Alterssicherungsansprüche aus beschäftigungs- beziehungsweise arbeitgeberbezogenen Sicherungssystemen insgesamt knapp 8,9 Billionen Euro. Davon entfielen mit gut 6,8 Billionen Euro rund 77 % auf die gesetzliche Sozialversicherung (gesetzliche Rentenversicherung und landwirtschaftliche Alterskassen). Die Ansprüche der Beamten auf Versorgungsbezüge betrugen gut 1,2 Billionen Euro, das waren 14 % aller beschäftigungsbezogenen Alterssicherungsansprüche. Die Anwartschaften aus der betrieblichen Alterssicherung erreichten Ende 2015 rund 0,7 Billionen Euro (9 % aller hier nachgewiesenen Ansprüche).
In Relation zum deutschen Bruttoinlandsprodukt, das im Jahr 2015 bei etwas mehr als 3,0 Billionen Euro lag, ergibt sich ein Wert der Alterssicherungsansprüche von 291 %. Dies zeigt die hohe quantitative Bedeutung der Alterssicherung, kommt aber auch dadurch zustande, dass die Bestandsgröße der Anwartschaften mit der Aggregation der (abdiskontierten) Zahlungsströme über eine lange zukünftige Auszahlungsphase auf das Bruttoinlandsprodukt eines aktuellen Jahres bezogen wird.
Auf nationaler Ebene ermöglichen die Ergebnisse eine umfassendere Beurteilung der Vermögen privater Haushalte aus Anwartschaften gegenüber Alterssicherungssystemen, welche mit Ausnahme der betrieblichen Alterssicherung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bisher nicht vorlagen. Auf internationaler beziehungsweise europäischer Ebene bieten sie eine bessere Vergleichbarkeit von Alterssicherungsansprüchen zwischen Ländern, die eine unterschiedliche Struktur der Alterssicherung aufweisen. Zu berücksichtigen ist jeweils, dass die rein privat veranlasste Altersvorsorge ohne Arbeitgeberbezug in den Ergebnissen nicht enthalten ist.
Die Berechnung der hier nachgewiesenen Alterssicherungsansprüche stellt keinen Maßstab zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Alterssicherungssystemen dar. Die Pensions- und Rentenansprüche der privaten Haushalte sind auch nicht als Staatsschuld zu interpretieren. Dies ist zum einen dadurch begründet, dass die Tabelle Bruttoansprüche ohne Berücksichtigung zukünftiger Beiträge – beispielsweise in der gesetzlichen Rentenversicherung – ausweist. Zum anderen stellen die Anwartschaften zwar gewichtige Ansprüche der privaten Haushalte dar, dennoch sind diese der Höhe nach nicht in vollem Umfang rechtlich garantiert, weil der Gesetzgeber sowohl die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Pensionsansprüche der Beamten durch Reformen beeinflussen kann. Insofern spiegeln die Ergebnisse zu den Pensions- und Rentenanwartschaften die zum Bilanzierungszeitpunkt jeweils gültigen Systemparameter und rechtlichen Rahmenbedingungen wider.
Weitergehende Informationen enthält der Beitrag Die Berechnung der Pensions- und Rentenanwartschaften in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen