Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Arbeitnehmer (VGR)

Zu den Arbeitnehmern zählen:

  • Arbeiter,
  • Angestellte,
  • Beamte,
  • Richter,
  • Berufssoldaten,
  • Soldaten auf Zeit,
  • Wehr- oder Zivildienstleistende,
  • Auszubildende,
  • Praktikanten oder Volontäre in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis, die hauptsächlich diese Tätigkeit ausüben (einschließlich Heimarbeiter und geringfügig Beschäftigte).