Zu den Arbeitnehmern zählen:
- Arbeiter,
- Angestellte,
- Beamte,
- Richter,
- Berufssoldaten,
- Soldaten auf Zeit,
- Wehr- oder Zivildienstleistende,
- Auszubildende,
- Praktikanten oder Volontäre in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis, die hauptsächlich diese Tätigkeit ausüben (einschließlich Heimarbeiter und geringfügig Beschäftigte).