Seit der Einführung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) werden die ehemals immateriellen Anlagegüter als geistiges Eigentum bezeichnet. Zum geistigen Eigentum zählen Anlagegüter in Form von Forschung und Entwicklung, Suchbohrungen, Software und Datenbanken sowie Urheberrechten, die länger als ein Jahr genutzt werden.
Die neu aufgenommene Forschung und Entwicklung besteht aus dem Wert der Ausgaben für systematisch schöpferische Arbeit zur Erweiterung des Kenntnisstandes, einschließlich der Erkenntnisse über den Mensch, die Kultur und die Gesellschaft, sowie deren Verwendung mit dem Ziel, neue Anwendungsmöglichkeiten zu finden.