- Was ist der Außenbeitrag?
- Wie werden im Exporte und Importe ermittelt?
- Welche sind die wichtigsten Datenquellen?
- Wo finde ich aktuelle Ergebnisse?
Was ist der Außenbeitrag?
Der Außenbeitrag einer Volkswirtschaft wird errechnet, indem von dem Wert der Exporte der Wert der Importe abgezogen wird. Es werden sowohl grenzüberschreitende Waren- als auch Dienstleistungstransaktionen berücksichtigt. Als Datenquelle für die Waren wird die Außenhandelsstatistik genutzt, deren zentrale Quelle Zolldaten und Unternehmensmeldungen sind. Angaben zu Dienstleistungen beruhen auf den Ergebnissen der Zahlungsbilanzstatistik. Die wesentliche Quelle für die Erstellung der Zahlungsbilanz ist das außenwirtschaftliche Meldewesen bei der Deutschen Bundesbank.
Die Buchung dieser Transaktionen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) erfolgt, wenn das wirtschaftliche Eigentum an dem Gut zwischen der gebietsansässigen und der gebietsfremden Einheit gewechselt hat. Es ist hier nicht von Bedeutung, ob bei einer Transaktion die gehandelte Ware die Grenze physisch überquert hat. Die Anwendung des Konzepts des wirtschaftlichen Eigentums bei der Berechnung des Außenbeitrags in den VGR stellt einen wesentlichen Unterschied zur Vorgehensweise der Außenhandelsstatistik dar. Diese bildet ebenfalls den grenzüberschreitenden Handel ab, aber mit Fokus auf den tatsächlichen Grenzübertritt der gehandelten Waren. Diese konzeptionellen Unterschiede bedingen, dass die in den VGR genutzten Daten der Außenhandelsstatistik an die Konzepte des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 anzupassen sind.
Der Wert der gehandelten Waren wird für den Außenbeitrag mit ihrem Preis an der Grenze des jeweils exportierenden Landes gebucht. Alle Kosten, die für den Transport von Grenze zu Grenze anfallen, werden als Dienstleistungsim- oder -export erfasst, je nach dem im welchen Land der Spediteur ansässig ist.
Wie werden im Exporte und Importe ermittelt?
Abzüge werden vorgenommen, wenn die Außenhandelsstatistik eine Warenbewegung mit Grenzübertritt erfasst, diese aber ohne Wechsel des Eigentums stattgefunden hat. Bei solchen Warenbewegungen handelt es sich hauptsächlich um Veredelungs- oder Reparaturarbeiten, die der Eigentümer der Ware im Ausland durchführen lässt. Zu einem kleineren Teil handelt es sich um Rückwaren, also ausgeführte Waren, deren Wiedereinfuhr bereits im Zeitpunkt der Ausfuhr beabsichtigt ist, oder deren Wiedereinfuhr nicht geplant war, aber aufgrund besonderer Umstände (Garantie, Gewährleistung) stattfindet. Diese Warenbewegungen werden von der Außenhandelsstatistik erfasst, sind aber kein Im- oder Exporte nach den Konzepten der VGR. Die vorgenommenen Veredelungsleistungen oder Reparaturen sind als grenzüberschreitende Dienstleistungen zu buchen und können der Zahlungsbilanzstatistik entnommen werden.
Zuschläge sind für die Fälle notwendig, wo ein Eigentumswechsel ohne Grenzübertritt und somit außerhalb des Erfassungsbereichs der Außenhandelsstatistik stattfindet. Bei den Exporten findet dies im Wesentlichen im Rahmen des sogenannten Transithandels statt. Dabei kauft eine im Inland ansässige Wirtschaftseinheit im Ausland Waren von einer ausländischen Wirtschaftseinheit und verkauft diese, ohne die Waren physisch nach Deutschland eingeführt zu haben, erneut an eine ausländische Einheit. Der Saldo dieser Transaktionen wird zu den Exporten hinzuaddiert.
Darüber hinaus werden weitere Zuschläge vorgenommen zum Ziel, das gesamte außenwirtschaftliche Geschehen möglichst vollständig zu erfassen. Unter anderem wird der Wert von Paketsendungen und Transaktionen von Nichtwährungsgold werden hinzugeschätzt, da diese von der Anmeldung zur Außenhandelsstatistik befreit sind. Zudem werden die offiziell gemeldeten Importe um geschmuggelte Zigaretten und den Drogenhandel ergänzt. Die für diese Zwecke verwendete Modellrechnung hat keinen nennenswerten Export von illegalen Gütern ermitteln können.
Die Daten der Außenhandelsstatistik werden nach dem Spezialhandelskonzept ermittelt. Den VGR liegt hingegen das Generalhandelskonzept zugrunde, bei dem – anders als im Spezialhandel – auch die Einfuhr von Waren auf (Zoll-)Lager sowie die Ausfuhr von Waren aus (Zoll-)Lager eingeschlossen sind. Der Unterschied besteht im Nachweis der auf Lager eingeführten ausländischen Waren. Während der Generalhandel die Einfuhr auf Lager und die Ausfuhr aus Lager umfasst, berücksichtigt der Spezialhandel nur die Übergänge aus Lager in den freien Verkehr oder in die aktive Veredelung. Entsprechend sind die im Spezialhandel enthaltenen Entnahmen aus Lager in den freien Verkehr, gemäß den VGR-Konzepten aus den Außenhandelsdaten, herauszurechnen.
Das ESVG 2010 sowie das Zahlungsbilanzhandbuch (BPM6) des Internationalen Währungsfonds schreiben vor, dass die Einfuhren eines Landes, aus Gründen der Vergleichbarkeit mit den entsprechenden Ausfuhren der Partnerländer, in der Zahlungsbilanz und in den VGR mit dem Wert „frei Grenze“ des Exportlands (fob – free on board) zu erfassen sind. Die Meldungen an die Außenhandelsstatistik erfassen den Wert der Wareneinfuhr an der Grenze zu Deutschland (cif – costs, insurance, freight). Der Warenwert unterscheidet sich um die Transport- und Versicherungskosten. Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Daten, werden die Importwerte um die Transportkosten inklusive der Transportversicherung bereinigt.
Um die grenzüberschreitenden Transaktionen in den VGR vollständig abzubilden, werden die Daten des Warenverkehrs um die grenzüberschreitenden Dienstleistungen ergänzt. Entnommen werden diese der Zahlungsbilanzstatistik der Bundesbank. Es handelt sich dabei unter anderem um Transportdienstleistungen der Fracht- und Passagierbeförderung, Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs, Finanz- und Versicherungsleistungen, Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum, beispielsweise Lizenzgebühren, oder andere unternehmensbezogene Dienstleistungen. Zudem zählen die bereits erwähnten Veredelungs- sowie Reparaturdienstleistungen zu den grenzüberschreitenden Transaktionen. Darüber hinaus sind Importe digitaler Güter durch private Haushalte in den Bereichen Glückspiel, Video- und Audioinhalte, Software und Cloudnutzung Teil des grenzüberschreitenden Dienstleistungshandels. Ergänzt werden die Daten der Zahlungsbilanzstatistik durch Angaben zu unterstellten Bankdienstleistungen (FISIM) und Angaben zu Export von Leistungen der Rückversicherungen, die jeweils im Statistischen Bundesamt berechnet werden.
Bei der Erfassung des Reiseverkehrs im Außenbeitrag finden die für die Bruttoinlandsproduktberechnung wichtigen Anpassungen vom Inländer- auf das Inlandskonzept statt. Der Konsum der privaten Haushalte wird gemäß dem ESVG 2010 nach dem Inländerprinzip erfasst. Das bedeutet, dass die Reiseausgaben der Inländer im Ausland einbezogen werden, während die entsprechenden Ausgaben der ausländischen Reisenden in Deutschland nicht enthalten sind. Um zu gewährleisten, dass das verwendungsseitig berechnete BIP dem Inlandskonzept entspricht, findet beim Außenbeitrag die jeweilige Gegenbuchung der Reiseausgaben statt. Die Reiseausgaben der Inländer im Ausland stellen einen Dienstleistungsimport dar. Eine Beherbergung oder Stadtführung für ausländische Touristen geht dagegen als Dienstleistungsexport in die Berechnung des Außenbeitrags ein.
Welche sind die wichtigsten Datenquellen?
Die wichtigsten Datenquellen zur Berechnung des Außenbeitrags:
- Extra- und Intrahandelsstatistik (EVAS 51141, 51231)
- Zahlungsbilanzstatistik (EVAS 83111)
Wo finde ich aktuelle Ergebnisse?
Aktuelle Ergebnisse zum Außenbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen stehen in unserer Datenbank GENESIS-Online (Tabelle 81000-0028) zur Verfügung.