Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Bauinvestitionen

Was sind Investitionen in Bauten?

Die Investitionen in Bauten als Teil der Bruttoanlageinvestitionen umfassen die im Wirtschaftsgebiet neu errichteten Wohngebäude und sogenannte Nichtwohnbauten wie Bürogebäude, Straßen, Flugplätze oder Brücken. Zudem zählen Sanierungen und andere wertsteigernde Leistungen am Gebäudebestand dazu. Auch mit Bauten fest verbundene Einrichtungen wie zum Beispiel Aufzüge, Heizungs-, Klima- und Gartenanlagen sind Teil der Bauinvestitionen. Die Dienstleistungen, die mit der Herstellung und dem Kauf von Bauwerken sowie mit der Grundstücksübertragung verbunden sind, beispielsweise die Leistungen der Architekten oder Makler und die Notarkosten, sind ebenso eingeschlossen.

Die von den Investoren selbst erbrachten Leistungen zählen ebenfalls zu Bauinvestitionen. Daran haben die von privaten Haushalten erbrachten Eigenleistungen im Wohnungsbau den größeren Anteil, einschließlich der unentgeltlichen Familien- und Nachbarschaftshilfe und der Schwarzarbeit. Ein kleinerer Anteil der Eigenleistungen entfällt auf Bauten, die von Unternehmen, dem Staat oder privaten Organisationen ohne Erwerbszweck für sich und nicht für Dritte erstellt werden.

Die reine Instandhaltung von Bauten, die ihren Wert nicht erhöht, stellt hingegen eine Vorleistung dar und ist damit nicht Teil der Bauinvestitionen. Kleinere Schönheitsreparaturen werden den Konsumausgaben der privaten Haushalte zugerechnet. Da sich Käufe und Verkäufe von Grundstücken und gebrauchten Bauten im Wirtschaftsgebiet saldieren, müssen diese nur mit dem Betrag ihrer Übertragungskosten erfasst werden.

Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungspreisen, also einschließlich der nicht abziehbarer Umsatzsteuer.

Wie werden die Bauinvestitionen ermittelt?

Wichtigste Quelle für die Berechnung der Bauinvestitionen bilden die Angaben der Unternehmen und Betriebe des Baugewerbes über die erstellten Bauten. In der Jahreserhebung des Bauhauptgewerbes wird für verschiedene Wirtschaftszweige die Jahresbauleistung erfragt, die den Wert der getätigten Bauleistung innerhalb eines Jahres unabhängig von der damit verbundenen Zahlung erfragt. Für Wirtschaftszweige des Baugewerbes, für die keine Jahresbauleistung erfragt wird, werden die Umsätze aus der Umsatzsteuerstatistik als Basis der Berechnungen verwendet. In beiden Fällen gilt es, Doppelzählungen an Bauleistungen zu vermeiden, da die Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer im Baugewerbe üblich ist. Diese Kosten für fremde Lohnarbeiten werden statistisch erfragt und abgezogen. Außerdem wird der Wert der reinen Reparaturleistungen, der zu den Vorleistungen zählt, geschätzt und ebenfalls abgezogen.

Nicht nur Unternehmen des Baugewerbes, sondern auch des Verarbeitenden Gewerbes erbringen investive Bauleistungen, indem sie beispielsweise Fertighäuser erstellen oder Fahrstühle montieren. Diese Bauinvestitionen werden anhand der Güterstrommethode berechnet: Auf Basis der Produktionsstatistiken im Verarbeitenden Gewerbe sowie der Außenhandelsstatistik wird der Gesamtwert derjenigen Güter bestimmt, die für die verschiedenen Arten von Bautätigkeit Verwendung finden und im Inland zur Verfügung stehen. Anschließend wird differenziert nach Güterarten geschätzt welcher Anteil dieser Inlandsverfügbarkeit für investive Bauleistungen eingesetzt wird.

Auch Dienstleistungsunternehmen erbringen den Bauinvestitionen zuzurechnende Leistungen. Dies sind beispielsweise die Leistungen von Architekten, Bauingenieuren und Vermessungsbüros, von Maklern und Notaren sowie von Landschaftsgärtnern. Sie werden auf Grundlage ihrer Umsätze laut Umsatzsteuerstatistik ermittelt du einbezogen. Die Grunderwerbsteuer wird ebenfalls erfasst.

Die Eigenleistungen der privaten Haushalte im Wohnungsbau, einschließlich Schwarzarbeit und Nachbarschaftshilfe, werden anhand einer Modellrechnung geschätzt. Der Wert der selbsterstellten Bauten von Unternehmen, Staat und Privaten Organisationen ohne Erwerbszweck lässt sich größtenteils den Kostenstrukturerhebungen entnehmen. Die Bewertung zu Anschaffungspreisen erfordert schließlich die Ergänzung der nicht abziehbaren Umsatzsteuer.

Welche sind die wichtigsten Datenquellen?

Die wichtigsten Datenquellen zur Berechnung der Bauinvestitionen:

  • Jahreserhebung und Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe (EVAS 44211, EVAS 44231)
  • Kostenstrukturerhebung im Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe (EVAS 44253, EVAS 44254)
  • Strukturerhebung für kleine Unternehmen im Baugewerbe (EVAS 44252)
  • Umsatzsteuerstatistik (EVAS 73311)
  • Vierteljährlichen Produktionserhebung (EVAS 42131)

Wo finde ich aktuelle Ergebnisse?

Aktuelle Ergebnisse zu den Bauinvestitionen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen stehen in unserer Datenbank GENESIS-Online (Tabelle 81000-0019) zur Verfügung.

zur detaillierten Methodenbeschreibung "ESA 2010 methods and sources for the German GNI and its components - Edition 2021" (nur in englischer Version verfügbar)