Über uns Prof. Dr. Mario Martini
Universität der Bundeswehr München

Vita:

Univ. Prof. Dr. Mario Martini ist seit Juli 2024 Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Digitalisierung an der Universität der Bundeswehr München (Uni BW München).

Ihn begeistern in Forschung und Lehre neben dem Verwaltungs- sowie öffentlichen Wirtschaftsrecht, dem Umweltrecht und der ökonomischen Analyse des Rechts alle Rechtsfragen, die der Prozess der Digitalisierung des Staates und der Gesellschaft mit sich bringt. Er ist von der Überzeugung beseelt, dass eine zentrale Zukunftsaufgabe der Rechtswissenschaft darin liegt, die Herausforderungen zu bewältigen und zu gestalten, welche die Transformation des Staates und der Gesellschaft mit sich bringt.

Neben seiner Rolle als Lehrstuhlinhaber ist er zugleich Stellvertretender Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung. An dem von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Speyerer Institut leitet ihr insbesondere den Themenbereich »Digitale Transformation im Rechtsstaat«. Dieser begleitet – ebenso wie sein Lehrstuhl für Recht und Digitalisierung an der Uni BW München – die grundlegenden Wandlungen, denen sich Staat und Verwaltung in einem dynamischen Prozess technologischer Veränderungen ausgesetzt sehen, rechtswissenschaftlich und sucht nach Lösungsansätzen für einen ausgewogenen Umgang mit innovativen Technologien.

Im Laufe seiner Karriere hat Prof. Martini eine sehr reichhaltige Veröffentlichungstätigkeit entfaltet. Mehr als 20 Monographien und mehr als 100 Aufsätze in renommierten Zeitschriften sowie zahlreiche Kommentierungen zählt er zu seinem Oeuvre. Das Spektrum seiner Veröffentlichungen reicht vom Allgemeinen Verwaltungsrecht und Prozessrecht über das Gesundheits-, Telekommunikations- und Medienrecht, das Datenschutz- und das Umweltrecht bis hin zum Europa- und Verfassungsrecht. So hat er bspw. nicht nur bereits im Jahre 2019 eine grundlegende Monographie zur Algorithmenregulierung veröffentlicht, sondern jüngst auch den ersten auf dem Markt verfügbaren Kommentar zur Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO).

Bis Juni 2024 war Mario Martini Lehrstuhlinhaber an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften. Davor hatte er bis April 2010 eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne. Zahlreiche weitere erhaltene Rufe hat er abgelehnt. 
Mario Martini hat an der renommierten Bucerius Law School habilitiert. Er ist deren erster Habilitierter. In seiner Habilitationsschrift widmet er sich Rechtsfragen der ökonomischen Analyse des öffentlichen Rechts. Vor seiner Hamburger Zeit hat er an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz zu einem umweltrechtlichen Thema promoviert (2000).

In der Lehre hat Prof. Martini insbesondere mit einem innovativen, auf Grafiken basierenden Lehrbuchkonzept sowie dem ersten Lehrbuch zum Recht der Digitalisierung und sehr guten Evaluationen Studierender einen Namen gemacht.

Der Sachverstand von Prof. Martini ist in Beratungsgremien des Bundes und der Länder sehr gefragt – nicht nur in den Anhörungen im Bundestag sowie den Landtagen, sondern auch in zahlreichen Gremien. So war er bspw. Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung.

Forschungsschwerpunkt im Projekt:

  • Evaluierung anonymisierter Daten anhand formeller Kriterien