Was wir machen Gesetzliche Grundlagen

Wir haben den gesetzlichen Auftrag, statistische Informationen bereitzustellen und zu verbreiten. Die Erlaubnis, diese Daten mit statistischen Methoden zu verwenden, ist im Bundesstatistikgesetz (BStatG) geregelt. Ohne gesetzliche Grundlage können in Deutschland keine amtlichen Statistiken erstellt werden. Dabei sind wir zur Einhaltung des Datenschutzes und zur statistischen Geheimhaltung der erhobenen Einzeldaten verpflichtet.

Unsere Statistiken helfen Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Bevölkerung bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Aufgaben. Die Daten erhalten wir mit Hilfe von Datenerhebungen von Behörden, Institutionen, Unternehmen sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Die Ergebnisse dieser statistischen Erhebungen stehen allen interessierten Nutzenden zur Verfügung.

Die Bundesstatistik ist ein Gemeinschaftsprodukt. Es wird im Wesentlichen von den 14 Statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt erstellt. Zusammen bilden sie den Statistischen Verbund. Entsprechend dem föderalen Staatsaufbau in Deutschland sind die Landesämter in der Regel für die Erhebung der Daten und die Aufbereitung bis zum Landesergebnis zuständig.

Für die Durchführung von rund zwei Dritteln der Statistiken und deren Aufbereitung bis zum jeweiligen Landesergebnis sind die Statistischen Ämter der Länder zuständig. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind in den jeweiligen statistischen Landesgesetzen geregelt.

Die Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland werden immer stärker durch das Recht der Europäischen Union (EU) bestimmt. EU-Verordnungen werden vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat beschlossen. Sie gelten unmittelbar und verbindlich für alle Mitglieder der EU.

Deutschland ist mit dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und den anderen Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems (ESS) verflochten. Europäische Statistiken und Bundesstatistiken sind eng abgestimmt, sodass Daten, die für Bundesstatistiken erhoben wurden, auch für europäische Statistiken verwendet werden können.