Was wir machen Statistiken

Die von staatlichen Behörden bereitgestellten statistischen Daten werden als amtliche Statistik bezeichnet. Sie stehen als Gemeingut allen Nutzenden kostenfrei zur Verfügung. Dazu zählen neben den Bundesstatistiken auch Länder- und Regionalstatistiken. Daten nichtamtlicher Statistiken werden beispielsweise von Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Verbänden bereitgestellt.

Die Aufgaben des Statistischen Bundesamtes sind im Bundesstatistikgesetz (BStatG) gesetzlich festgelegt. Wir bereiten die Bundesstatistiken methodisch und technisch vor, stellen aus den Daten der Länder die Ergebnisse für den Bund zusammen und veröffentlichen diese dann Open-Data-konform in maschinenlesbaren Formaten auf unserer Homepage, in verschiedenen Datenbanken, in Pressemitteilungen sowie in ausgewählten sozialen Medien (LinkedIn, Instagram, X, Mastodon).

Unser gesetzlicher Auftrag neutrale, objektive und fachlich unabhängige Statistiken zur Verfügung zu stellen, verändert sich durch die zunehmende Digitalisierung. Unser Ziel ist es, in allen Statistikbereichen automatisierte Verfahren einzusetzen und so werden die Verfahren zur Produktion von Statistiken laufend überprüft und bei Bedarf dem neuesten Standard angepasst. Dabei greifen wir, soweit möglich, auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten zu (Once-Only-Prinzip) und leisten einen Beitrag zur Datenminimierung und zur Entlastung der Auskunftgebenden. Die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen sind mit dem E-Government Gesetz sowie dem Online-Zugangsgesetz (OZG) geschaffen worden.

Mit der Digitalisierung können den verschiedenen Zielgruppen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft maßgeschneiderte Produkte der amtlichen Statistik angeboten werden.