Karriere Was müssen Sie bei Ihrer Bewerbung beachten?

Bewerbungsunterlagen

Ihre Bewerbungsunterlagen sollten neben einem Anschreiben (bitte Kennziffer der Stellenausschreibung und ggf. Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse angeben) und einem tabellarischen Lebenslauf auch Kopien von Zeugnissen (letztes Schulzeugnis, Diplom/Master-/Bachelornachweis mit Notenübersicht, Arbeitszeugnisse etc.) als Anlagen enthalten. 

Im Anschreiben sollten Sie auf Ihre besonderen Erfahrungen und Kenntnisse für die angestrebte Position hinweisen und Ihre Motivation für die Bewerbung darlegen. 

Ihre Bewerbung bitten wir unter Angabe der Kennziffer vorzugsweise per E-Mail in einer PDF-Datei zu senden an: bewerbungen@destatis.de oder schriftlich einzureichen.
Unsere Postanschrift lautet:

Statistisches Bundesamt, A 201 - Personalentwicklung
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

Auch bei Ihrer Bewerbung beachten wir die geltenden Datenschutzbestimmungen. Ausführliche Information finden Sie hier.

Ausländische Bildungsabschlüsse

Um eine zügige Bearbeitung der Bewerbung zu gewährleisten, bitten wir Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen um Zusendung einer Bestätigung zur Gleichwertigkeit des ausländischen Bildungsabschlusses mit deutschen Bildungsabschlüssen. Entsprechende Bestätigungen können bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 2240, D- 53012 Bonn beantragt werden.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung, die Sie über den weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens informiert. 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Das Statistische Bundesamt unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Teilzeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Darüber hinaus steht gleichermaßen Voll- und Teilzeit­kräften ein attraktives Angebot an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung. Aus diesem Grund sind wir seit vielen Jahren Mitglied im Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" und bekennen uns mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung "Erfolgsfaktor.Familie" zu einer familienbewussten Personalpolitik.

Vergütung

Die Vergütung bei Einstellung erfolgt grundsätzlich nach Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe. Die Stufe 2 wird nach einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe von einem Jahr erreicht (vgl. §§ 15 f f. des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst - TVöD). In begründeten Ausnahmefällen kann eine Vergütung nach Stufe 2 oder höher auch direkt bei Einstellung in Betracht kommen.