Gleichstellung ist durchgängiges Leitprinzip im Statistischen Bundesamt. Grundlage hierfür ist das Bundesgleichstellungsgesetz, das der Gleichstellung von Frauen und Männern dient. Es soll bestehende Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts beseitigen und künftige Diskriminierungen verhindern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es außerdem, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.
Das Statistische Bundesamt erstellt jeweils für die Dauer von vier Jahren einen Gleichstellungsplan, der konkrete Zielvorgaben und Maßnahmen enthält, um Ungleichbehandlungen zu beseitigen und Beruf und Familie noch besser zu vereinbaren.
Seit in Kraft treten des Bundesgleichstellungsgesetzes im Jahre 2001 hat das Statistische Bundesamt bereits viel erreicht. Für die Zukunft ist es Ziel, mit aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten und unseren Beschäftigten ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten, das einem modernen Arbeitgeber gerecht wird. Ein entsprechendes Ziel haben wir in unser Strategisches Zielsystem aufgenommen. Die Gleichstellungsbeauftragte unseres Hauses ist in die Weiterentwicklung eingebunden.