Karriere Gleichstellung

Gleichstellung ist durchgängiges Leit­prinzip im Statistischen Bundesamt. Grund­lage hierfür ist das Bundes­gleichstellungs­gesetz, das der Gleich­stellung von Frauen und Männern dient. Es soll bestehende Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts beseitigen und künftige Diskriminierungen verhindern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benach­teiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es außerdem, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

Das Statistische Bundesamt erstellt jeweils für die Dauer von vier Jahren einen Gleich­stellungs­plan, der konkrete Ziel­vorgaben und Maßnahmen enthält, um Ungleich­behandlungen zu beseitigen und Beruf und Familie noch besser zu vereinbaren.

Seit in Kraft treten des Bundes­gleichstellungs­gesetzes im Jahre 2001 hat das Statistische Bundesamt bereits viel erreicht. Für die Zukunft ist es Ziel, mit aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten und unseren Beschäftigten ein attraktives Arbeits­umfeld zu bieten, das einem modernen Arbeit­geber gerecht wird. Ein entsprechendes Ziel haben wir in unser Strategisches Ziel­system aufgenommen. Die Gleich­stellungs­beauftragte unseres Hauses ist in die Weiter­entwicklung eingebunden.